14.03.2018 / Wilhelm Burgbacher

Neue „alte“ Aufgaben für die Fachgruppe Vermessung, Flurneuordnung und Landbau (VFL)

Nach einer Befragung der Mitglieder über die von der Fachgruppe FVL zu verfolgenden Ziele liegen nun nach ergänzenden Nachfragen Ergebnisse vor. Wieder einmal hat sich auch bei der Umfrage bestätigt, dass die Verhältnisse bei den einzelnen Vermessungs- und Flurbereinigungsbehörden sehr uneinheitlich und je nach Kreis z.T. erheblich differieren.

Ein wichtiges Gebiet ist die Gewinnung von Berufsnachwuchs, wobei sich hier insbesondere das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung durch verschiedene Maßnahmen bemüht, z.B. durch Aus- und Fortbildung der Ausbilder.

 

 

Auch die Verbände arbeiten bei Aktionen zur Nachwuchsgewinnung mit, besonders durch die Woche der Geodäsie, die auch dieses Jahr wieder stattfinden soll. Trotzdem ist die momentane Bewerberlage überwiegend nicht zufriedenstellend. Insbesondere in der Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes sind auch strukturelle Verbesserungen notwendig, hier versucht die Fachgruppe Anwärtersonderzuschläge zu erreichen, um wenigstens in Ansätzen eine Konkurrenzfähigkeit mit der freien Wirtschaft herzustellen. Dies ist dringend notwendig, da in den nächsten Jahren durch Altersabgänge erhebliche Lücken gerissen werden. Diese Lücken zu schließen ist zeitlich nicht mehr möglich, es ist nur möglich die Auswirkungen abzumildern. In Gesprächen weist die Fachgruppe auch ständig darauf hin, dass ein möglichst linearer Altersaufbau erreicht werden sollte.

Übereinstimmend waren die Aufforderungen sich um den Berufsnachwuchs und damit um die  Sicherstellung einer geordneten Katasterführung zu kümmern. Viele Kolleginnen und Kollegen waren sich darin einig, dass für den Nachwuchs die Verhältnisse zu verbessern sind. Dies betrifft die Einstellungsverhältnisse und die beruflichen Perspektiven. Die nach dem Vermessungsgesetz geforderten Vermessungsaufgaben (§ 8 Abs.3) zum Erhalt der Fachkompetenz und der Ausbildung des Berufsnachwuchses, wobei hier Liegenschaftsvermessungen in Gebieten mit nicht einwandfreier Vermessung verstanden werden sollen, werden zunehmend weniger. Vielfach können nur überwiegend Gebäudeaufnahmen durchgeführt werden. Grenzfeststellungen oder Nachholungen von Abmarkungen in Gebieten mit einwandfreier Vermessung können die für die Qualitätssicherung notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten nicht mehr umfassend vermitteln. Im Moment geht der Trend dahin, dass die ursprünglich beabsichtigten 80% Privatisierung, zumindest in einigen Gebieten, überschritten werden. Diese Entwicklung wird die Fachgruppe im Auge behalten. Es bestehen jedoch auch zwischen den Kreisen gewaltige Unterschiede, die den Strukturen geschuldet sind. Je nach Bodenpreisen und Wirtschaftsstruktur klaffen die Verhältnisse auseinander.

Ein etwas brisantes Gebiet ist die Stellenbewertung, insbesondere bei den Kommunen, hier wird vielfach die fachliche Qualifikation und die erforderliche berufliche Kompetenz in den Laufbahnen nicht genügend in den Bewertungen berücksichtigt. Die Kriterien der Stellenbewertung entsprechen oft nicht den Belangen der Technischen Stellen, sondern sind auf die allgemeine Verwaltung abgestellt. Die Tätigkeiten sind aber sowohl von der Aufgabenstellung als auch von der Aufgabenerledigung nicht vergleichbar. Bei der Bearbeitung von Liegenschaftsvermessungen werden Verwaltungsakte unterschiedlichster Art erforderlich, ebenso bei Flurneuordnungen, die erhebliche Rechtsfolgen nach sich ziehen. Die bei den Flächenkontrollen der Landwirtschaftsämter eingesetzten Vermessungstechniker sind durch die Stellenbewertungen trotz vergleichbarer Tätigkeiten unterschiedlich eingestuft. In allen Bereichen wird sich die Fachgruppe bemühen, diese Gesichtspunkte in einem Arbeitskreis darzustellen, zu verdeutlichen und in die Bewertungen einzubringen.

Festzustellen ist, dass zwischen den einzelnen Landkreisen zum Teil beträchtliche Unterschiede sowohl bei den Aufgaben als auch bei der Organisationsstruktur der Kommunalverwaltung bestehen. Die Auswirkungen auf die Beschäftigten sind ebenso differenziert. „Globale“ Lösungen gibt es zunehmend nicht mehr, deshalb erreichen die Geschäftsstelle auch arbeits- und dienstrechtliche Anfragen, die meist umfassend beantwortet werden können. Die arbeits- und dienstrechtlichen Angebote werden von den Mitgliedern auch zunehmend nachgefragt, was zeigt, dass diese Angebote für eine Mitgliedschaft in unserer Gewerkschaft starke Argumente darstellen.

wb

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