23.03.2018 / Günter Wernz

Erfolg – Feuerwehrleute in Mannheim bekommen einen Ausgleich

Foto © 3dman_eu_pixabay

Stadt Mannheim nimmt den vom Verwaltungsgericht Karlsruhe angebotenen Vergleich an

Seit dem Jahr 2001 kämpften die Kolleginnen und Kollegen der Berufsfeuerwehr Mannheim um die Erstattung der in den Jahren 2001 bis 2006 geleisteten Überstunden in Form von Freizeitausgleich oder Gelderstattung.

Betroffen waren ca. 150 Feuerwehrleute, die diese Überstunden (ca.1500 pro Feuerwehrmann/frau) in den Jahren aufgrund der Rechtsprechung des EuGHs erbracht hatten. Der Europäische Gerichtshof sagte aus, dass die 48h/Woche gelte und jede weitere Stunde darüber hinaus nicht rechtens sei.

Dies deutete damals die Stadt Mannheim anders und ließ ihre Feuerwehrleute in den fraglichen Jahren zwischen 50,0 und 52,8h/Woche arbeiten.

Im Jahr 2016 wurden für die im Jahr 2007 geleisteten Überstunden wegen der 48h/Woche von der Stadt anerkannt und ausgeglichen.

Allerdings erkannte die Stadt Mannheim die geleisteten Überstunden für die Jahre 2001 bis 2005 nicht an und berief sich auf die „Verjährung“. Die Kolleginnen und Kollegen die Stadt Mannheim waren geschockt darüber, wie der Arbeitgeber „Stadt Mannheim“ so mit seinen Mitarbeitern umging. Immer wieder wurden die Verantwortlichen daran erinnert, dass diese Überstunden zu erstatten wären.

Vor 2 Jahren klagten nun zwei Kollegen der Berufsfeuerwehr Mannheim deswegen gegen die Stadt Mannheim. Am 19.12.2017 wurde der Fall vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe verhandelt. Unterstützung fanden die Kolleginnen/Kollegen und deren Rechtsanwältin durch die Beratung des Fachbereichsleiters Feuerwehr, Günter Wernz.

Daraufhin wurde der Stadt Mannheim vom Verwaltungsgericht ein Vergleichsvorschlag unterbreitet, das nun am 13.03.2018 im Hauptausschuss der Stadt Mannheim von den Stadträten beraten und stattgegeben wurde, so dass die Feuerwehrleute mit einer Entschädigung von ca. 25 % der erbrachten Überstunden rechnen können.

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