23.06.2012

Altersgrenze für Berufsfeuerwehren senken !

Im Rahmen eines Gesprächs der Gewerkschaft BTBkomba mit dem Fraktionsvorsitzenden der CDU Landtagsfraktion, Peter Hauk MdL, forderte der Vorsitzende der Fachgruppe Feuerwehr Günter Wernz vehement die Zurücknahme der Erhöhung der Altersgrenze für Feuerwehrbeamte in Baden-Württemberg. Mit großem Nachdruck verwies Wernz auf die ungewöhnlich hohe Belastung und großen Herausforderungen des Feuerwehrdienstes und forderte die Wiederherstellung der Alternsgrenze auf das 60. Lebensjahr.
Wie zu erwarten war, löste die Forderung eine kontroverse Diskussion aus. Peter Hauk warb zunächst um Verständnis, dass so kurz nach Realisierung der Dienstrechtsreform in Baden-Württemberg eine erneute Veränderung nur schwer durchsetzbar sei. Der Wille zu jetzigen Änderungen sei nach seiner Einschätzung nicht sehr ausgeprägt.
Der stellv. Landesvorsitzende Rudi Thurn verwies in seinem Beitrag auf die Haltung der Oberbürgermeister in Städten mit Berufsfeuerwehren, die sich bereits im Rahmen der Dienstrechtsreform für die Beibehaltung der Altersgrenze auf 60 Jahre ausgesprochen haben. Nachdrücklich verwies Wernz auch auf die Tatsache, dass mit der Zurückführung der Altersgrenze für Feuerwehrbeamte dem Land keinerlei Kosten entstehen, da dies ausschließlich Sache der Kommunen sei.
Im Verlauf des Gesprächs brachte Thurn zur Lösung des Problems den Vorschlag in die Diskussion, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigene kommunale Entscheidungen durch entsprechende Öffnungsklauseln zu beschließen. Auch diesen Vorschlag will Hauk zu gegebener Zeit überprüfen.
Wernz zeigte sich nach dem Gespräch über die derzeitige Einschätzung der CDU Fraktion enttäuscht. Hauk sagte zu, das Gespräch dann erneut fortzusetzen, wenn sich im Verlauf der Legislatur Bewegung in der Frage einstellen sollte

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