19.09.2013

Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes auf den Weg gebracht

In einer umfassenden Stellungnahme hat unsere Spitzenorganisation BBW zur vorgesehenen Novellierung des Landespersonalgesetzes (LPVG) Baden-Württemberg Stellung bezogen. Die Gewerkschaft BTBkomba hat im Rahmen des angebotenen Beteiligungsverfahrens ihre Vorstellungen für die gemeinsame Stellungnahme eingebracht.
Im wesentlichen handelt es sich um folgende Schwerpunktthemen:

  1. Bildung von Personalräten in Eigenbetrieben mit unter 15 Beschäftigten
  2. Geschlechterspezifische Vertretungsvorschriften. Die geplanten Änderungen fordern wir dahingehend abzuändern, dass Frauen und Männer bei der Bildung des Personalrats entsprechend ihren Anteilen an den in der Regel Beschäftigten der Dienststelle berücksichtigt werden sollen. Aus praktischen Gründen soll hier ein starker Empfehlungscharakter eingeführt werden. Eine Verpflichtung führt nicht zu einer verbesserten Bereitschaft in den Belegschaften, sich für das Personalratsamt zur Verfügung zu stellen. Diese Passage ist dahingehend abzuändern, dass Frauen und Männer bei der Bildung des Personalrats entsprechend ihren Anteilen an den in der Regel Beschäftigten der Dienststelle berücksichtigt werden sollen.
  3. Nach den Vorstellungen der Landesregierung soll die Verteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl hinsichtlich der Geschlechtervertretung vorgenommen werden. Dadurch, dass den Geschlechtern der Status einer Liste zugesprochen wird, entsteht keine Geschlechtergerechtigkeit. Insbesondere verkennt die Regelung des Entwurfs die Tatsache, dass Frauen auch von Männern und umgekehrt gewählt werden.
  4. Bei der Verteilung der Sitze im Gesamtpersonalrat auf die Gruppen nach Verhältniswahl fordern wir eine allgemeine Verbesserung des Minderheitenschutzes. Schon die bisherige Regelung führt hier zu einem „Missverhältnis“ im Gesamtpersonalratsgremium zugunsten einer Gruppe. Dies wird durch die vorgesehene Erhöhung der Mitgliederzahl noch verstärkt.
  5. Bei „Maßnahmen, die zur Hebung der Arbeitsleistung und Erleichterung des Arbeitsablaufs geeignet sind, sowie deren wesentliche Änderung oder Ausweitung“ und bei „Einführung grundsätzlich neuer Arbeitsmethoden, wesentlicher Änderungen oder wesentlicher Ausweitung bestehender Arbeitsmethoden“ ist zur uneingeschränkten Mitbestimmung zurückzukehren. Diese Forderung entspricht der politischen Zusage der Regierung, Verschlechterungen der Vorgängerregierung rückgängig zu machen.
  6. Nach dem Entwurf wird der Personalvertretung das letzte Mittel der Mitwirkung verwehrt, indem keine Möglichkeit mehr gegeben ist, dem Gemeinderat bzw. Kreistag seine Anliegen direkt vorzutragen. Eine ernstzunehmende Mitwirkung benötigt aber diesen demokratischen Weg.
  7. Die Sicherstellung der Personalvertretung bei Übergangsregelungen und Übergangsmandate bei Neubildung, Eingliederung und Auflösung von Dienststellen.


Die stellv. Vorsitzende der Gewerkschaft BTBkomba und stellv. Landesvorsitzende des BBW, Michaela Gebele, hat die eigens eingesetzte Sonderkommission zur Erarbeitung der gemeinsamen Stellungnahme geleitet.  Dadurch kam eine Bündelung aller Forderungen von Gewerkschaften im BBW zustande.

Den gesamten Forderungskatalog des BBW entnehmen Sie dem nachfolgenden PDF.
 

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Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

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Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg
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Tel. 0711 / 220 14-03
Fax 0711 / 220 14-04
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