06.10.2013

Neustrukturierung der Marktüberwachungsaufgaben in Baden-Württemberg

Am 09. Juli 2013 hat der Ministerrat die Bündelung der Marktüberwachung beschlossen. Hierzu soll nun zunächst die Zusammenführung der bestehenden Marktüberwachungsaufgaben der vier Regierungspräsidien am Standort Tübingen und zeitnah eine „Hochzonung“ der Aufgaben von den unteren Verwaltungsbehörden zum Regierungspräsidium Tübingen erfolgen. Für die Einbeziehung der Bedarfsgegenstände, Kosmetika und Tabakerzeugnisse wird vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) noch ein Konzept erarbeitet. Das Umweltministerium (UM) informierte nun die Gewerkschaft BTBkomba in einem sehr konstruktiven Gespräch über die geplante Neuorganisation.
Aufgrund der geplanten Neuorganisation fand auf Wunsch der Gewerkschaft BTBkomba hierzu am 04.09.2013 ein Gespräch im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) statt.
Dieses Gespräch sollte dazu dienen, die geplante Neuorganisation der Marktüberwachung zu skizzieren und die bei der Gewerkschaft BTBkomba eingegangenen offenen Fragen von Beschäftigten zu besprechen.


Derzeit wird die Marktüberwachung in Baden-Württemberg in Teilen durch die im Jahr 2009 gebildeten Referate 57 der Regierungspräsidien durchgeführt, die auf der Grundlage der europäischen VO 765/2008 in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsgebiet die Produkt- und Chemikaliensicherheit und das Energieverbrauchsrelevante
ProdukteG (EVPG) bearbeiten. Marktüberwachungsaufgaben werden zudem von den Unteren Verwaltungsbehörden in den Landkreisen wahrgenommen. Aufgrund der absehbaren Änderung des europäischen Marktüberwachungsrechts und der
damit zusammenhängenden Zunahme von Aufgaben für die Marktüberwachung wird diese Struktur als nicht mehr ausreichend erachtet; der Ortsbezug der Behörde hat im Grundsatz keine Bedeutung mehr.

Nach derzeitigem Stand wird die Marktorganisation nach einem Entwurf des Organigramms vom 16.Juli 2013 strukturiert:

Die Fachaufsicht über die Marktorganisation liegt bei verschiedenen Ministerien, wie z.B. dem Umwelt-, dem Sozial- und dem Verkehrsministerium, sowie dem
Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz. Eine kooperative
Zusammenarbeit auf Ministeriumsebene muss gewährleistet werden.

In einem ersten Schritt sollen nun die bestehenden Marktüberwachungsaufgaben der Regierungspräsidien  am Standort Tübingen in einer Abteilung gebündelt werden. Dies erfolgt im Endausbau in sechs fachspezifischen Referaten (Recht und Verwaltung; Produktsicherheit (2 Referate); Chemikalienrecht; EVPG; Bedarfsgegenstände, Kosmetika und Tabakerzeugnisse).

Das Referat „Recht und Verwaltung“ hat seinen Sitz in Tübingen.

Die betroffenen Beschäftigten der drei Regierungspräsidien in Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg werden an das Regierungspräsidium (RP)Tübingen versetzt; die Beschäftigten verbleiben jedoch an ihren jetzigen Arbeitsstandorten in den vier Regierungspräsidien. Die Struktur wird also sozialverträglich umgesetzt.
Wahlmöglichkeit in das eine oder andere Referat und der Wechsel in ein neues Aufgabengebiet ist für die Beschäftigten möglich. Grund hierfür sind die 29,5 neuen Stellen, durch die das fehlende Personal je Referat aufgestockt werden kann. Diese Stellen werden vom RP Tübingen ausgeschrieben, das Personal wird anschließend an die Referate und die „Außenstellen“ verteilt. Beim Wunsch nach einem neuen
Aufgabengebiet, ist die aktive Mitarbeit der Beschäftigten erforderlich.


Der erste Schritt der Umstrukturierung soll möglichst bis zum 01. November umgesetzt sein. Zeitlich kleinere Verzögerungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. 

In einem zweiten Schritt erfolgt die „Hochzonung“ der Marktüberwachungsaufgaben von den Unteren Verwaltungsbehörden zum Regierungspräsidium Tübingen.
Zur Umsetzung sind noch Gespräche und weitere Abstimmungen mit dem
kommunalen Landesverbänden erforderlich, so dass derzeit noch kein Zeitrahmen vorhersehbar ist.

In einem dritten Schritt soll der Non-Food-Bereich Bedarfsgegenstände, Kosmetika und Tabakerzeugnisse, der derzeit von den Unteren
Lebensmittelüberwachungsbehörden „mitüberwacht“ wird, in die neue Struktur
integriert werden. Hierzu erarbeitet das MLR noch ein Konzept.

Ob durch die Zusammenlegung der neuen Marktüberwachungsorganisation mit der Eichverwaltung Baden-Württemberg insbesondere im Hinblick auf die anstehenden Änderungen des Mess- und Eichgesetzes Synergieeffekte zu erzielen sind, wird noch geprüft. Dem Ministerrat soll hierzu bis Mitte 2014 berichtet werden. Derzeit wird die Mess- und Eichverwaltung als Eigenbetrieb des Landes Baden-Württemberg vom Regierungspräsidium Tübingen aus geführt.

Darüber hinaus wurden noch folgende Themen angesprochen:

•    Steuerung/ Kommunikation
Die Steuerung der Arbeitseinheiten erfolgt vom RP Tübingen aus.
Es sollen moderne Kommunikationsmittel genutzt werden.
Reisekosten sollen minimiert werden; möglich durch Besprechungen über
Videokonferenzen

•    Beurteilungen der Mitarbeiter
Die Vor-Beurteilung erfolgt durch die Referatsleiter, Endbeurteiler ist die
Regierungsvizepräsidentin am RP Tübingen.
Das UM sieht bezüglich der Beurteilung keine Nachteile für die Beschäftigten, die nicht am gleichen Standort sitzen wie der Referatsleiter.

•    GUS
Die Geräteuntersuchungsstelle bei der LUBW wird ausgebaut. Sie verbleibt bei der LUBW.

•    Versetzung
Die Beschäftigten aus den anderen Dienststellen werden an das
Regierungspräsidium Tübingen versetzt.
Es erfolgt eine förmliche Anhörung der Beschäftigten durch die abgebende Behörde; nach Ansicht des UM ist die Versetzung aus dienstlichen Gründen auch ohne Zustimmung der Beschäftigten möglich (§ 24 Abs. 2, S. 1 u. 2
LandesbeamtenG).
Für den höheren Dienst erfolgen Anhörung und Versetzung durch das IM, für den gehobenen Dienst durch das jeweilige Regierungspräsidium.
Es wurde eine AG „Umsetzung“ gebildet mit Teilnehmern aus allen
Regierungspräsidien, diese AG bereitet die Versetzungen vor.

•    Einbeziehung der Personalräte
Nach Auskunft des UM wurde die Vorsitzende des HPR IM, der örtliche
Personalrat des RP TÜ als aufnehmende Behörde eingebunden. Die örtlichen Personalräte der abgebenden Behörden werden nur dann tätig, wenn der
Beschäftigte dies wünscht. Ansonsten ist eine förmliche Einbeziehung nicht vorgesehen.
Es steht den Beschäftigten frei, sich an den örtlichen PR zu wenden.

Seitens des UM nahmen am Gespräch Jutta Lück, Josef Kreuzberger, Elisabeth Julino und Herbert Hess teil. Der Vorsitzende der Gewerkschaft BTBkomba Bernfried Glück wurde von Claudia Knauff begleitet.

                               

                                

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