17.04.2024

Neues beim Elterngeld zum 1. April 2024

© PublicDomainPictures auf Pixabay
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Ab 01.04.2024 werden Eltern (Paare / Alleinerziehende) Elterngeld nur noch dann erhalten, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen bis zu 200.000 Euro beträgt. Bisher galten als Grenzen bei Paaren 300.000 Euro, bei Alleinerziehenden 250.000 Euro. Die jetzt gültige neue Grenze von 200.000 Euro gilt einheitlich für alle Antragsteller.

Die Grenze bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht auf das Bruttoeinkommen. D.h.  Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen oder auch individuelle Freibeträge werden nicht angerechnet. Steuerpflichtige Einkünfte anderer Art, z. B. Mieteinnahmen, werden jedoch angerechnet.

Ab dem 01.04.2024  gibt es auch eine Änderung am parallelen Bezug des Elterngelds, dem sogenannten Basiselterngeld. Die Elternteile können nur noch für einen Monat gemeinsam Elterngeld beziehen, ausschließlich im ersten Lebensjahr des Kindes. Bisher konnten Eltern die ihnen als Paar maximal zustehenden 14 Monate Basiselterngeld frei aufteilen.

Ausnahmen gelten für Frühchen, Mehrlingsgeburten, neugeborene Kinder mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung geben. Für letztere dann, wenn sie den Geschwisterbonus erhalten.

Das Elterngeld bleibt in der Höhe unverändert:

  • Mindestbetrag 300€
  • Höchstbetrag 18.000€

Weitere Informationen auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-73752

Dort können auch Broschüren zum Thema Elterngeld heruntergeladen oder angefordert werden.

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