17.09.2012

Neue tarifliche Regelung: Altersteilzeit für schwerbehinderte Beschäftigte

Das Land Baden-Württemberg und die dbb tarifunion haben sich auf eine neue tarifliche Altersteilzeitregelung für schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Baden-Württemberg verständigt. Dies gaben der Staatssekretär im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Ingo Rust und der 2. Vorsitzende der dbb tarifunion Willi Russ am Dienstag (11.9.2012) in Stuttgart bekannt.
Der bisherige Tarifvertrag über Altersteilzeit war zum Ende des Jahres 2009 ausgelaufen. Seit 2010 gab es infolgedessen für Arbeitnehmer keine Möglichkeit mehr, neue Altersteilzeitarbeitsverhältnisse zu vereinbaren. Mit der Neuregelung können schwerbehinderte Beschäftigte nun ihre bisherige Arbeitszeit auf 50 Prozent reduzieren. Dabei erhalten sie vom Arbeitgeber eine erhöhte Bezahlung von 83 Prozent ihres bisherigen Nettoarbeitsentgelts. Wird das Blockmodell gewählt, behält der Arbeitnehmer zunächst seine bisherige Arbeitszeit bei und wird in der zweiten Hälfte der Altersteilzeit bei fortlaufender Bezahlung vollständig freigestellt. Voraussetzung für die Altersteilzeit ist, dass die Beschäftigten mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben. Ein Rechtsanspruch besteht ab Vollendung des 60. Lebensjahres.
"Damit haben wir eine sozial ausgewogene Neuregelung der Altersteilzeit erreicht. Es wird dem besonderen Interesse von an einem gleitenden Übergang in den Ruhestand Rechnung getragen", sagte Staatssekretär Ingo Rust.. Der 2. Vorsitzende der dbb tarifunion Willi Russ erklärte: "Es war uns wichtig, die Altersteilzeit für schwerbehinderte Tarifbeschäftigte möglichst zügig per Tarifvertrag zu regeln. Um die Folgen des demografischen Wandels zu bewältigen, ist das aber nur ein erster Schritt."

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