16.09.2013

ENTGELTORDNUNG FÜR BESCHÄFTIGTE DES BUNDES SOLL 2014 IN KRAFT TRETEN

(dbb) „Die Beschäftigten des Bundes erhalten nach mehrjährigen Verhandlungen eine neue, moderne Entgeltordnung“ sagte der Fachvorstand Tarifpolitik und Zweite dbb-Vorsitzende Willi Russ, der für den dbb die entsprechenden Gespräche führte. Demnach soll die neue Entgeltordnung, die anhand
von verschiedenen Merkmalen die Zuordnung einer Tätigkeit zu den Entgeltgruppen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) beim Bund regelt, zum Jahresbeginn 2014 in Kraft treten.
Mit dieser Vereinbarung gibt es dann jeweils eine Entgeltordnung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder. Nach wie vor offen ist eine vereinbarte, jedoch bis heute nicht realisierte neue Entgeltordnung für die Beschäftigten der Kommunen nach dem TVöD. Das Fehlen dieser bereits tarifvertraglich vereinbarten neuen, den heutigen Beschäftigungsverhältnissen angepassten, Entgeltordnung für den kommunalen Bereich, stößt bei den Beschäftigten, die in den TVöD seinerzeit übergleitet wurden und für neu eingestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf erhebliche Kritik Nach wie vor gelten für die kommunalen Beschäftigten die Eingruppierungsvorschriften  des alten BAT und des alten BMT-G- und die entsprechenden Überleitungsbestimmungen nach dem TV-Ü. Acht Jahre nach Einführung des TVöD eigentlich ein Skandal.

Die Übergangszeit beim Bund ist nun beendet. Als besonderen Erfolg wertete Russ, dass die stufengleiche Höhergruppierung durchgesetzt werden konnte. Das bedeutet: Beschäftigte, die in eine neue Entgeltgruppe aufsteigen, werden in die gleiche Stufe eingeordnet wie bei ihrer vorherigen Entgeltgruppe. Dadurch erhalten Beschäftigte deutlich höhere Einkommenszuwächse, wenn sie höherwertige Aufgaben übernehmen. In diesem Zusammenhang einigten sich die Parteien auch auf baldige Verhandlungen bezüglich der Mitnahme von Stufenlaufzeiten. Dafür müssten allerdings noch einschlägige Urteile abgewartet werden, um Rechtssicherheit zu erlangen.

Der Bund übernimmt des Weiteren wichtige Regelungen der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für die Beschäftigten der Länder (TV-L), etwa in Bezug auf die Wahrung bis zu sechsjähriger BAT-Aufstiege und Vergütungsgruppenzulagen. Berücksichtigt wurden dabei bundesspezifische Besonderheiten. Diese besonderen Tätigkeitsmerkmale haben zum Teil eine höhere Bewertung bekommen.

Weitere Details der Einigung finden Sie auf www.dbb.de.

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