20.09.2013

Anerkennung von Mutterschutzzeiten vor 2012 in der ZVK

Unser Mitglied im Verwaltungsausschuß der ZVK im KVBW, Horst Lauer, macht darauf aufmerksam, dass es inzwischen zur Anerkennung von Mutterschutzzeiten vor dem Jahr 2012 eine Tarifvereinbarung gibt. Die ZVK wird zwar automatisch diese Zeiten ermitteln, eine individuelle Überprüfung eigener Ansprüche wird jedoch empfohlen.
Die ZVK hat dem Versand der Versorgungskonten einen entsprechenden Erhebungsbogen beigefügt.

Bei der Ermittlung der Mutterschutzzeiten sind umfangreiche Fragen zu beantworten und zu bewerten. Mutterschutzzeiten sind alle Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes vor und nach der Geburt nach dem Mutterschutzgesetz. Zeiten ab 2012 werden direkt vom Arbeitgeber gemeldet und sind daher nicht aufzunehmen. Mutterschutzzeiten können grundsätzlich einem Versicherungsverlauf der Rentenversicherung oder einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Bescheinigung der Krankenkasse entnommen werden.

Welche Auswirkungen haben die Mutterschutzzeiten nun für die Versicherten ?

Kalendermonate für die Mutterschaftszeiten gemeldet wurden, werden auf die Wartezeit angerechnet. Damit kann die Wartezeit von 60 Versichertenmonaten erfüllt werden. Daneben wird für diese Zeiten ein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt berücksichtigt, das zusätzliche Entgeltpunkte generiert und daher zur Erhöhung der Betriebsrente führt. Über die Ergebnisse informiert die ZVK in einem späteren Versicherungskonto.
Durch die Anerkennung der Mutterschutzzeiten, die vor 2002 liegen, können sich auch Auswirkungen auf die Startgutschriften ergeben. Auch dies wird in den betreffenden Fällen nach Rückgabe des Erhebungsbogens überprüft.
Nach Prüfung des Erhebungsbogens erhalten die Beschäftigten für jede Mutterschutzzeit eine Benachrichtigung.

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Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an

info(at)btbkomba.de

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Geschäftsstelle

Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg
Ansprechpartnerin: Hélène Stauß
Am Hohengeren 12
70188 Stuttgart
Tel. 0711 / 220 14-03
Fax 0711 / 220 14-04
E-Mail: info(at)btbkomba.de
Web: www.btbkomba.de

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