03.12.2019

Vorkehrungen treffen, um Ansprüche zu wahren!

®Stauss/BTBkomba
®Stauss/BTBkomba

Der BBW empfiehlt Mitgliedern mögliche Ansprüche zur "amtsangemessenen Alimentation" eigenverantwortlich zu sichern sowie Ansprüche gegen Verschlechterungen durch das Haushaltsbegleitgesetz 2013/14 noch bis zum 31.12.2019 geltend zu machen.

Dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) liegen zahlreiche Verfahren zu Fragen der amtsangemessenen Alimentation vor, sowohl was die Ausgestaltung der Grundbesoldung, aber auch die Höhe des Familienzuschlags für Beamte mit drei und mehr Kindern betrifft.
Deshalb: Vorkehrungen treffen, um Ansprüche zu wahren!

Der BBW empfiehlt Mitgliedern, die ihre Besoldung bisher noch nicht beanstandet haben, mögliche Ansprüche noch im Haushaltsjahr 2019 eigenverantwortlich zu sichern.

Die entsprechenden Musteranträge/Musterwidersprüche zur amtsangemessenen Alimentation wurden aktualisiert und können bei der Geschäftsstelle der BTBkomba angefordert werden.

Verschlechterungen durch das Haushaltsbegleitgesetz 2013/14

Nach wie vor bestehen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit und Wirksamkeit einzelner Maßnahmen, die mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 auf den Weg gebracht wurden. Auch hier gilt: Handeln ist angesagt. Da nicht auszuschließen ist, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur abgesenkten Eingangsbesoldung (BVerfG-Urteil vom 16.10.2018 - 2 BvL 2/17) auch Auswirkungen auf weitere beamtenbezogene Verschlechterungen haben könnte, weist der BBW vorsorglich auch in diesem Jahr darauf hin, dass mögliche Ansprüche – sofern noch nicht geschehen - noch bis zum 31.12.2019 geltend zu machen wären.

Hierfür gibt es ein Musterschreiben „Haushaltsbegleitgesetz BBW Stand 11/2019“, das bei der Geschäftsstelle der BTBkomba angefordert werden kann.

In diesem Musterschreiben sind die mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 in Kraft getretenen Sparmaßnahmen aufgelistet.

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Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an

info(at)btbkomba.de

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Geschäftsstelle

Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg
Ansprechpartnerin: Hélène Stauß
Am Hohengeren 12
70188 Stuttgart
Tel. 0711 / 220 14-03
Fax 0711 / 220 14-04
E-Mail: info(at)btbkomba.de
Web: www.btbkomba.de

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Entgelt- und Besoldungstabellen

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