05.12.2013

Riester-Zulage noch bis Ende des Jahres 2013 beantragen

Wer die staatliche Riester-Zulage für 2011 noch erhalten will, muss diese
spätestens bis Ende dieses Jahres beantragen. Darauf weist die Deutsche
Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Die Riester-Zulage erhält nur, wer sie beantragt. Den dafür erforderlichen
Zulagenantrag erhält man vom Anbieter seines Riester-Vertrages. Der Antrag muss
bis Ende 2013 beim Anbieter des Riester-Vertrags vorliegen, um die Förderung für
2011 noch zu bekommen.

Wer die Zulage nicht jedes Jahr gesondert beantragen will, kann über seinen
Anbieter einen Dauerzulagenantrag stellen. Der Antrag auf Zahlung der Zulage
verlängert sich dann automatisch von Jahr zu Jahr. Die Angaben im
Dauerzulagenantrag sollten allerdings regelmäßig überprüft werden. Ändern sich die
persönlichen Lebensverhältnisse, wie zum Beispiel bei einer Heirat oder bei der
Geburt eines Kindes, müssen die Angaben im Antrag angepasst werden.

Die volle staatliche Riester-Grundzulage beträgt 154 Euro pro Jahr. Zusätzlich wird
eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro jährlich je Kind gezahlt. Für Kinder, die ab
2008 geboren wurden, fließen sogar 300 Euro pro Jahr an Zulage.

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Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an

info(at)btbkomba.de

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Geschäftsstelle

Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg
Ansprechpartnerin: Hélène Stauß
Am Hohengeren 12
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Tel. 0711 / 220 14-03
Fax 0711 / 220 14-04
E-Mail: info(at)btbkomba.de
Web: www.btbkomba.de

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