30.05.2016

NEUREGELUNGEN ZUM DRITTEN PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ SIND SCHLÜSSIG

Bildt © Uschi Dreiucker/pixelio.de

(dbb) Als schlüssig bewertet der dbb die im Entwurf eines Dritten Pflegestärkungsgesetzes vorgesehenen Neuregelungen. 'Wir begrüßen vor allem die zahlreichen Verbesserungen zur Stärkung der kommunalen Beratungs- und Unterstützungsangebote', sagte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach bei der Anhörung zu dem Gesetzentwurf am 30. Mai 2016 in Berlin.

So sei positiv hervorzuheben, dass kommunale Einrichtungen ihren Finanzierungsbeitrag künftig nicht nur finanziell, sondern auch durch Personal- und Sachleistungen erbringen können. 'Diese Regelung ermöglicht mehr Flexibilität vor Ort und trägt der finanziell angespannten Situation der meisten Gebietskörperschaften Rechnung', so Silberbach.

Auch die in dem Entwurf vorgesehenen Neuregelungen, die sich auf die Förderung wohnortnaher Beratungsangebote beziehen, stoßen beim dbb auf Zustimmung. Dabei werden Menschen, die ehrenamtlich tätig sind, stärker eingebunden. Andererseits werden auch Anreize geschaffen, mehr
in kommunale Projekte zu investieren. Die geplanten Modellvorhaben zur kommunalen Beratung könnten einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Beratung zur Pflege einerseits und zur Altenhilfe andererseits besser zu vernetzen. Mindestens die Hälfte dieser Modellvorhaben sollen in Kommunen gefördert werden, die bisher kaum Erfahrungen mit strukturierten Beratungsangeboten gesammelt haben – „ein wichtiger Beitrag zu einer flächendeckenden Versorgung“, sagte Silberbach.

Mit der dritten Stufe der Pflegestärkungsgesetze soll die umfangreichste Reform der sozialen Pflegeversicherung seit ihrer Einführung 1995 abgeschlossen werden. Nach Leistungsdynamisierung, Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsverfahrens sowie Verbesserungen bei den Kombinationsmöglichkeiten von Leistungen wird nun der Fokus auf die Stärkung der kommunalen Strukturen und die Weiterentwicklung der Sozialräume gelegt – mit dem Ziel, Pflegebedürftigen einen möglichst langen Verbleib in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen.

Mit Blick auf die sich anschließende Anhörung zum Pflegeberufegesetz im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages begrüßte Silberbach die künftig vorgesehene grundsätzliche Schulgeldfreiheit sowie die erstmals gesetzlich festgelegten Vorbehaltstätigkeiten als entscheidenden Beitrag zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs.  Durchlässigkeit und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten sind starke Argumente bei der Berufswahl und somit eine richtige Antwort auf die demografischen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte, die die Pflege ohne Zweifel in besonderem Maße betreffen, Die Möglichkeit, die Ausbildung auch in Form einer fortlaufenden Teilzeitregelung zu absolvieren, stelle gerade für Frauen, die Familienpflichten übernehmen, eine große Erleichterung dar.

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