14.10.2016

Neue kommunale Entgeltordnung ab 1. Januar 2017

Foto © btbkomba

Die neue kommunale Entgeltordnung tritt ab 1. Januar 2017 in Kraft. Schon jetzt bereiten sich Vorstände der Fachgruppen und der Orts-/Kreisverbände der Gewerkschaft BTBkomba darauf vor. Am 10. November gibt es auch ein Personalräteseminar mit diesem Schwerpunktthema.

Ein erstes Seminar fand bereits vom 5. bis 6. Oktober in Nürnberg statt. Daran teilgenommen hat der stellv. Vorsitzende der Gewerkschaft BTBkomba, Klaus Schork und das Vorstandsmitglied des Kreisverbandes Rhein-Neckar, Brigitte Steigner Gumbmann.

Am ersten Tag behandelte Seminarleiter Michael Kaulen die Überleitung der Vorschriften aus dem alten BAT/BMT-G in die neue Entgeltordnung. Er versuchte an beispielhaften Fällen die Methode darzulegen.

Der zweite Tag stand in einem aktiven Vergleich von Eingruppierungsfällen. „Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wollten ja schließlich alles über die neue Entgeltordnung praxisnah wissen. „Es gab sehr viele Fragen und auch da hat Michael Kaulen ohne wenn und aber die gestellten Fragen beantwortet“ so die Teilnehmerin Brigitte Steigner Gumbmann. Der TVöD beinhaltet ab 2017 direkt die Eingruppierungsvorschriften, ein Rückgriff auf BAT und BMT-G findet nicht mehr statt. Nicht alles ist neu, aber vieles wurde angepasst. Das bedeutet für diverse Beschäftigte auch bessere Perspektiven.
Die wesentlichen Inhalte:

•  Das Inkrafttreten der Entgeltordnung führt nicht automatisch zu Änderungen der Eingruppierung. Die bisherige Entgeltgruppe bleibt grundsätzlich unverändert, so lange sich die Tätigkeit nicht ändert. So wird sichergestellt, dass bei eventuellen Höhergruppierungen keine negativen Effekte (z.B. Wegfall von Besitzständen) folgen.
•  Ergibt sich aus der neuen Entgeltordnung eine höhere Entgeltgruppe als bisher, gilt diese auf Antrag der/des einzelnen Beschäftigten. Der Antrag kann bis zum 31.12.2017 gestellt werden. Die Eingruppierung erfolgt stets rückwirkend zum 1.1.2017, es gehen dabei keine Ansprüche verloren.
•  Bei neuen Eingruppierungsvorgängen (Stellenwechsel, Neueinstellungen) nach dem 31.12.2016 findet die neue Entgeltordnung automatisch und sofort Anwendung.
•  Die Entgeltgruppe 9 wird in 9a, 9b und 9c aufgeteilt. Die „kleine“ EG 9 wird automatisch in die 9a und die „große“ EG 9 wird automatisch in die 9b übergeleitet. Die 9 c wird nur im Wege der Höhergruppierung (Antrag bzw. neuer Eingruppierungsvorgang, s.o.) erreicht.

Hinweis: Unter btbkomba/Aktuelles/download/Tarifpolitik/Tarifverträge   gibt es neue Informationen.  http://www.btbkomba.de/aktuelles-bw/download-bw/download-tarif-bw.html

                                    Brigitte Steigner Gumbmann

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