21.08.2015

Herabgesetzte Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld -mögliche Auswirkungen auf den Familienzuschlag-

Foto © Petra Bork/pixelio.de

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 29. Juli 2015 (Az.: 2 BvR 1397/14) die gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs eingelegte Verfassungsbeschwerde betreffend die Absenkung der Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld nicht zur Entscheidung angenommen.

Wie schon Ende des vergangenen Jahres angekündigt, musste sich das Bundesverfassungsgericht aufgrund der vom Kläger gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 2. April 2014 – V R 62/10 – eingereichten Verfassungsbeschwerde erneut mit der Frage beschäftigen, ob die mit dem Steueränderungsgesetz 2007 von 27 auf 25 Jahre herabgesetzte Altersgrenze für
den Bezug von Kindergeld verfassungsgemäß ist.

Aufgrund der noch offenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde allen Eltern, die durch die Regelung Nachteile erleiden, geraten, gegen Kindergeld- bzw. Steuerbescheide binnen eines Monats Einspruch einzulegen und bei ihrem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber die Gewährung des Familienzuschlags für in Betracht kommende Kinder zu beantragen.

Durch die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde ist die Entscheidung des Bundesfinanzhofs rechtskräftig geworden, so dass die genannten Einsprüche bzw. Anträge erfolgerfolglos sein dürften

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