28.10.2013

Forderungen der komba jugend zur Tarifrunde 2014 (TVöD)

Die Öffentlichkeit, nicht zuletzt die öffentlichen Arbeitgeber, werden ebenso wie die Gewerkschaften  nicht müde, vor den Herausforderungen des demografischen Wandels zu warnen.
Der öffentliche Dienst wird bereits in naher Zukunft immer stärker um die Gewinnung qualifizierter Nachwuchskräfte kämpfen müssen. Um hier erfolgreich zu sein, ist die Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes für junge Menschen essentiell.
Zu dieser Attraktivität gehört nicht zuletzt auch die finanzielle Seite.
Es sind die jungen Menschen, die spätestens am Ende ihrer Ausbildung bei den Eltern ausziehen, ihr Leben auf eigene Füße stellen und vielleicht irgendwann eine Familie gründen wollen.
Diesen Menschen heißt es, Perspektiven zu bieten, damit sie sich das erstrebte Leben auch finanziell erlauben können. Ein zentraler Aspekt hierbei sind die Einstiegsgehälter, für die wir eine deutlich spürbare Anhebung anstreben.

Der Bundesjugendausschuss der komba gewerkschaft –Bund- hat sich intensiv mit der anstehenden Tarifrunde 2014 (TVöD) beschäftigt und folgende Forderungen beschlossen:


Eine flächendeckende Übernahme am Ende der Ausbildung - Entfristung der bisherigen Regelungen.
Junge Kolleginnen und Kollegen, die sich im Rahmen ihrer Ausbildung bewährt haben, verdienen eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Nur mit dieser Perspektive können sie sich sorgenfrei auf die Abschlussprüfung und das weitere Berufsleben konzentrieren. Die geltenden Übernahmeregelungen müssen daher weiter verbessert und zeitlich entfristet werden.

Keine Eingruppierung unter EG 6
Derzeit ist es durchaus noch gängige Praxis, dass junge Berufsanfänger in EG 3 mit Erfahrungsstufe 1 eingestuft werden. Unter diesen Bedingungen sind Planungssicherheit und ein angemessener Lebensstandard nicht zu verwirklichen. Die komba jugend fordert daher, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach der Ausbildung entsprechend ihres Ausbildungsberufes einzugruppieren. Dabei darf es bei abgeschlossener verwaltungsspezifischer Ausbildung keine Eingruppierung unter EG 6 (bzw. EG 9 bei Ausbildung vergleichbar gD) geben. Für die notwendige Verbesserung der Einstiegsgehälter fordern wir eine grundsätzliche Eingruppierung nach der Ausbildung in Erfahrungsstufe 2.

Eine angemessene Erhöhung der Ausbildungsentgelte

Zu einem attraktiven Öffentlichen Dienst gehört auch eine attraktive Ausbildung. Neben den sonstigen Rahmenbedingungen wie einer hohen Ausbildungsqualität muss nicht zuletzt die Bezahlung für die Auszubildenden angemessen sein. Mit Blick auf die allgemeine Inflation fordert die komba jugend eine vollwertige Teilhabe an der linearen Tariferhöhung auch für die Ausbildungsentgelte.

Vollzeitstellen anbieten - Teilzeit ermöglichen
Immer wieder kommt es vor, dass jungen Beschäftigten nur Teilzeitverträge angeboten werden. Auch diese Praxis verhindert einen angemessenen Lebensstandard. Allen Kolleginnen und Kollegen sollen grundsätzlich Vollzeitstellen angeboten werden. Unbeschadet dessen haben die Arbeitgeber auch Auszubildenden und jungen Beschäftigten auf deren Wunsch, z.B. zur Kinderbetreuung, Teilzeitbeschäftigungen zu ermöglichen.

Leistungen anerkennen – schnellere Höhergruppierungen und
Stufenaufstiege ermöglichen

Besondere Leistungen während und auch nach der Ausbildung sind entsprechend zu belohnen. Dies sollte z.B. auch durch schnellere Stufenaufstiege geschehen. Bestehende und noch zu entwickelnde Instrumente dürfen nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern müssen auch in der Praxis gelebt werden.

Gerechter Urlaubsanspruch
Weniger Urlaub für junge Menschen ist nicht mehr zeitgemäß. Die komba jugend fordert daher einheitlich 30 Tage Urlaub pro Jahr für alle Vollzeitbeschäftigten und für alle Auszubildenden sowie Anwärterinnen und Anwärter.

Gleichbehandlung Ost/West
Im Rahmen der Jahressonderzahlung wird noch immer ein Unterschied zwischen Ost und West gemacht. Mehr als 20 Jahre nach der Wiedervereinigung ist dieser Unterschied schon längst nicht mehr zeitgemäß und muss abgeschafft werden.
Wir fordern daher, die Regelung für das Tarifgebiet West diskriminierungsfrei auf alle Auszubildenden (TVAöD) anzuwenden.

Unterrichtsmaterialien zur Verfügung stellen
Für die Ausbildung in Verwaltungsberufen, z.B. zur/zum Verwaltungsfachangestellten, werden regelmäßig kostenintensive Gesetzessammlungen etc. benötigt. Diese, für die Ausbildung erforderliche Literatur muss bislang oftmals von den Auszubildenden selbst bezahlt werden und belastet das Portemonnaie der jungen Nachwuchskräfte erheblich.
Hier fordern wir eine vollständige Kostentragung seitens der Arbeitgeber.

Reisekosten
Im Rahmen überbetrieblicher Ausbildungen und beim Besuch von auswärtigen
Berufsschulen fallen z.T. erhebliche Fahrt- und Übernachtungskosten an. Diese Reisekosten sind durch die Arbeitgeber vollständig zu übernehmen. Eigenanteile sind abzuschaffen. Außerdem sollen regelmäßige Heimfahrten (an allen Wochenenden) bezahlt werden. Die bisherigen Regeln dazu reichen nicht aus.

An der Erarbeitung, Willensbildung und Beschlussfassung war seitens der Gewerkschaft BTBkomba der Landesjugendleiter  Ralf Mittelbach beteiligt.

Nach oben
Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an

info(at)btbkomba.de

Nach oben
Geschäftsstelle

Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg
Ansprechpartnerin: Hélène Stauß
Am Hohengeren 12
70188 Stuttgart
Tel. 0711 / 220 14-03
Fax 0711 / 220 14-04
E-Mail: info(at)btbkomba.de
Web: www.btbkomba.de

Nach oben
Nach oben
Nach oben
Entgelt- und Besoldungstabellen

Entgelt- und Besoldungstabellen

Nach oben