23.02.2017

Einkommensrunde 2017 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)

Foto © BTBkomba

Gutes Geld! Gute Struktur! Gutes Ergebnis!

In der diesjährigen Einkommensrunde für die Beschäftigten der Länder haben sich dbb und Tarif-gemeinschaft deutscher Länder (TdL) am 17. Februar 2017 geeinigt.

Unter anderem umfasst die komplexe und detailbezogene Einigung folgende Regelungen:

Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L

Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü) werden wie folgt erhöht:

a)    ab 1. Januar 2017 um 2,0 v. H. bzw. abweichend davon in

  • den Entgeltgruppen 1 bis 8 (einschließlich der Entgeltgruppe 2 Ü),
  • der Entgeltgruppe 9 Stufen 1 bis 3,
  • der Entgeltgruppe 10 Stufe 1,
  • der Entgeltgruppe 11 Stufe 1,
  • der Entgeltgruppe 12 Stufe 1,
  • den Entgeltgruppen KR 3a, 4a und 7a,
  • der Entgeltgruppe KR 8a Stufen 1 bis 5,
  • der Entgeltgruppe KR 9a Stufen 3 und 4 und
  •  der Entgeltgruppe KR 9b Stufe 3
  • ab 1. Januar 2017 um 75 Euro und

b)    ab 1. Januar 2018 um weitere 2,35 v. H.

Detailbezogene Folgeänderungen bei Entgeltbestandteilen

 Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten
Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG und nach dem TVA-L Pflege sowie die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV Prakt-L werden wie folgt erhöht:

a)    ab 1. Januar 2017 um einen Festbetrag in Höhe von 35 Euro und
b)    ab 1. Januar 2018 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 35 Euro.

Die Forderung nach einem Lernmittelzuschuss in Höhe von 50 Euro pro Ausbildungsjahr ist da-mit abgegolten.
Die zum Dezember 2016 ausgelaufene Übernahmeregelung wird wieder in Kraft gesetzt. Künf-tig beträgt der Urlaubsanspruch nicht mehr 28 Tage, sondern 29 Tage.

Einführung der Stufe 6
In den Entgeltgruppen 9 bis 15 wird eine neue Stufe 6 eingeführt. Dies geschieht in zwei Schrit-ten mit Wirkung zum 1. Januar 2018 bzw. 1. Oktober 2018. Beschäftigte in der „kleinen Entgelt-gruppe 9“, für die die Stufe 4 Endstufe ist, erhalten zum 1. Januar 2018 und 1. Oktober 2018 jeweils Erhöhungsbeträge zum bisherigen Tabellenentgelt, sofern denn fünf Jahre in Stufe 4 erfüllt sind.

Weiterentwicklung der allgemeinen Entgeltordnung

Die Entgeltordnung zum TV-L wird überarbeitet werden. Hierzu haben dbb und TdL eine Pro-zessvereinbarung über die zu führenden Tarifverhandlungen geschlossen. Die Verhandlungen sollen im Jahr 2018 abgeschlossen sein, damit in der kommenden Tarifrunde mit den Ländern über eine Inkraftsetzung der dann geeinten Änderungen entschieden werden kann.

Entgeltordnung Lehrkräfte
Mit der Stufe 6 ist es dem dbb gelungen, die finanzielle Situation der Lehrkräfte im Tarifbereich kurzfristig und spürbar zu verbessern. Dieser deutlichen Verbesserung hat der dbb dem Ziel, die Entgeltordnung für Lehrkräfte in dieser Einkommensrunde weiter auszubauen, unterge-ordnet. Beides – Erhöhung der Angleichungszulage und Einführung der Stufe 6 – war nicht durchzusetzen. Der dbb hat sich dafür entschieden, die Einführung der Stufe 6 direkt mitzu-nehmen und eine Verbesserung der Entgeltordnung Lehrkräfte, inklusive einer Steigerung der Angleichungszulage, in nachgelagerten Verhandlungen vorzunehmen. Mittlerweile hat auch die GEW die Entgeltordnung Lehrkräfte unterzeichnet. Damit ist es wieder möglich, gegebe-nenfalls gemeinsam für Verbesserungen im Lehrkräftebereich zu kämpfen.

Sozial- und Erziehungsdienst

Verbesserungen gibt es für den Sozial- und Erziehungsdienst. Es wurden Entgeltgruppenzula-gen für bestimmte Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst vereinbart. Dies betrifft bei-spielsweise Erzieherinnen und Erzieher, Leiterinnen und Leiter von Kindertagesstätten und So-zialarbeiterinnen und Sozialarbeiter.

Übergangsversorgung
Die jahrelange Forderung des dbb nach einer Verbesserung der Übergangsversorgung im Be-reich Feuerwehr und Justizvollzug wurde erfüllt.

Vollzugszulage

Künftig wird die Vollzugszulage in der Höhe gezahlt, wie sie für entsprechende Beamte gezahlt wird. Dabei gelten allerdings besondere einzelfallbezogene Anrechnungsregelungen, die es zu beachten gilt. Sollte die bisherige Höhe der Vollzugszulage höher sein als nach der Neurege-lung, gilt für Bestandsbeschäftigte für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit, dass der bisherige Betrag erhalten bleibt.

Schulische Ausbildung
Der TVA-L Pflege gilt zukünftig auch für OTA-/ATA-Schüler (DKG-Empfehlung vom 17. Septem-ber 2013) mit praktischer Ausbildung an einer Universitätsklinik, die unter den Geltungsbereich des TV-L fällt. Die Tarifvertragsparteien nehmen im April 2017 Tarifverhandlungen auf, um die Möglichkeit der Einbeziehung von betrieblich schulischen Ausbildungsverhältnissen in den Gel-tungsbereich der Ausbildungstarifverträge zu prüfen.

„Wir können zufrieden sein. Bei unseren wesentlichen Forderungen haben wir gute Kompromis-se erzielt“, zog dbb Verhandlungsführer Willi Russ vor der Presse in Potsdam ein positives Fazit. „Kurz gesagt: Es gibt gutes Geld, wir verbessern die Einkommensstrukturen spürbar, können also von einem guten Ergebnis sprechen. Allerdings“, so Russ mahnend, “erwarten wir auch, dass die Landesregierungen jetzt zeitnah die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des  Tarifkompromis-ses auf die Landes- und Kommunalbeamten beschließen. Gute Arbeit, gute Leistung, gutes Geld – das gilt für Arbeitnehmer und Beamte gleichermaßen.“

Hessen ist nicht Mitglied in der TdL. Die entscheidenden Verhandlungsrunden in Hessen finden   am  2. / 3. März 2017 statt.

Die vorläufigen Entgelttabellen, den Wortlaut der Tarifeinigung und weitere Infos zur Einkommens-runde 2017 finden Sie auf den Sonderseiten des dbb unter www.dbb.de/einkommensrunde2017 .

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Entgelt- und Besoldungstabellen

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