18.03.2013

Einkommensrunde 2013 – Einigung erzielt

In der diesjährigen Einkommensrunde für die Beschäftigten der Länder haben sich dbb und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) am 9. März 2013 nach einem zweieinhalbtägigen Verhandlungsmarathon geeinigt.

Im Einzelnen umfasst die Einigung folgende Regelungen:

Einkommenserhöhungen
Ab dem 1. Januar 2013 werden die Tabellenentgelte rückwirkend um 2,65 Prozent angehoben.
Ab dem 1. Januar 2014 erfolgt eine nochmalige lineare Anhebung um 2,95 Prozent.


Auf die gesamte Laufzeit von 24 Monaten stellt der Abschluss eine Steigerung von 5,6 Prozent dar. Die Ausbildungsentgelte werden ebenfalls zum 1. Januar 2013 um 50 Euro, ab dem 1. Januar 2014 um 2,95 Prozent erhöht. Diese Regelungen haben eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2014.

Urlaub
Alle Beschäftigten erhalten einen einheitlichen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen jährlich. Alle Auszubildenden erhalten einen Urlaubsanspruch von 27 Tagen jährlich.
 
Übernahme von Auszubildenden
Auszubildende werden im Anschluss an ihre erfolgreich abgeschlossene Ausbildung bei dienstlichem beziehungsweise betrieblichem Bedarf für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Im Anschluss daran werden die Beschäftigten bei entsprechender Bewährung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Diese Regelung entspricht der Regelung des TVAöD für den Bereich Bund und Kommunen.

Weitere Regelungen
Hinsichtlich der geforderten Erhöhung und Dynamisierung der Feuerwehrzulage wurde die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der entsprechenden Verbesserungen für die Beamten in den Ländern auf die Tarifbeschäftigten vereinbart.
Zudem werden die Tarifvertragsparteien ihre Gespräche über die Befristungspraxis im Länderbereich fortsetzen.
Beschäftigte in Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg, die überwiegend in unmittelbarem Kontakt mit psychisch kranken Menschen stehen, erhalten im Kalenderjahr einen Arbeitstag Zusatzurlaub.
Mit dem Ergebnis ist vor dem Hintergrund der Schuldenbremse und der in einzelnen Ländern sehr unterschiedlichen Haushaltslage ein insgesamt ausgewogener Kompromiss erreicht worden. Die Einkommenssteigerungen stellen sicher, dass die Beschäftigten in den Ländern reale Einkommenszuwächse erhalten und nicht von den für die Beschäftigten von Bund und Kommunen vereinbarten Regelungen abgekoppelt werden.


DBB FORDERT ÜBERTRAGUNG DESTARIFERGEBNISSES AUF BEAMTE
DAUDERSTÄDT: „EIN GEBOT DER FAIRNESS UND EINE SELBSTVERSTÄNDLICHKEIT“


Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt hat die Landesregierungen am 11. März 2013 in Berlin nochmals nachdrücklich aufgefordert, dasTarifergebnis für die Landesbeschäftigten zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger von Ländern und Kommunen zu übertragen. „Eigentlich müsste das ein Gebot der Fairness und eine Selbstverständlichkeit
sein, schließlich haben die Beamten einen gesetzlichen Anspruch auf Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung.“

Es gebe jedoch bereits besorgniserregende Signale einzelner Landesregierungen. So hatte Rheinland-Pfalz für fünf Jahre eine einprozentige Besoldungsdeckelung festgeschrieben. Auch andere Landesregierungen, etwa in Düsseldorf, Stuttgart und Bremen hätten angedeutet, das Tarifergebnis nicht eins zu eins auf die Beamten übertragen zu wollen.

„Wir werden das auf keine Fall akzeptieren“, erklärte Dauderstädt, zumal jede sachliche Begründung für ein solches Sonderopfer der Beamten fehle: „Sie leisten genauso gute Arbeit wie ihre Tarifkollegen, sie müssen mit derselben Inflation klar kommen und bewähren sich tagtäglich
unter den gleichen erschwerten Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst.“

Zudem warnte der dbb Chef vor einem weiteren Auseinanderdriften der Besoldung zwischen den einzelnen Bundesländern. Dauderstädt: „Wir wollen keine Zwei-Klassen-Gesellschaft im öffentlichen Dienst, weder zwischen  den Statusgruppen noch zwischen den Gebietskörperschaften. Schlimm genug, dass der Staat als Arbeitgeber seine Konkurrenzfähigkeit auf einem immer schärfer umkämpften Arbeitsmarkt zu verlieren droht, jetzt eröffnen die Landesregierungen auch noch den Wettbewerb untereinander. Wir haben schon heute eine Besoldungsspreizung von bis zu zehn Prozent zwischen einzelnen Ländern. Je größer dieses Gefälle wird, desto mehr fallen die armen Länder bei der Personalgewinnung zurück. Das kann
nicht im Interesse der Allgemeinheit sein.“

Nach oben
Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an

info(at)btbkomba.de

Nach oben
Geschäftsstelle

Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg
Ansprechpartnerin: Hélène Stauß
Am Hohengeren 12
70188 Stuttgart
Tel. 0711 / 220 14-03
Fax 0711 / 220 14-04
E-Mail: info(at)btbkomba.de
Web: www.btbkomba.de

Nach oben
Nach oben
Nach oben
Entgelt- und Besoldungstabellen

Entgelt- und Besoldungstabellen

Nach oben