20.11.2013

Eingruppierungsverhandlungen für kommunale Arbeitnehmer/-innen endlich in Gang gebracht

Die Schwierigkeiten für Tarifverhandlungen  zur Entgeltordnung für die Kommunen scheinen überwunden zu sein. Zur Erinnerung: Mit Einführung des TVöD vereinbarten die Tarifvertragsparteien eine neue Entgeltordnung, die allerdings bis zum heutigen Tag nicht vorliegt. Dies gilt besonders für die im kommunalen Dienst Beschäftigten, Denn längst gibt es für den Bund und die Länder neue Entgeltordnungen. In einem jüngst verabschiedeten „gemeinsamen Papier“ der Tarifvertragsparteien werden die Grundlagen für künftig aufzunehmende konkrete Tarifverhandlungen festgeschrieben. Dabei ist es gelungen, einige Konflikte aufzulösen und wichtige Punkte im Interesse der Beschäftigten zu klären.

Die wesentlichen Eckpunkte lauten:

•    Allgemeine Eingruppierungsvorschriften
•    Erhalte der bisherigen Regelungskompetenzen
•    Struktur der Entgeltordnung zum TVöD
•    Grundsätzliche Eingruppierungsregelung
•    Allgemeine Tätigkeitsmerkmale
•    Streichung , Zuordnung und Verhandlungen von Tätigkeitsmerkmalen
•    Übgergangsrecht
•    Gemeinsame Erklärung zur Überleitung
•    Stufengleiche Höhergruppierung


Laut komba-magazin ist es gelungen,  einige Konflikte zu beseitigen. Hierzu auszugsweise nachfolgende Punkte:

>>Die Arbeitgeber nehmen von ihrem Ziel Abstand, die Tarifautomatik aufzuweichen. Damit wird der Anspruch auf Höhergruppierung bei Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale abgesichert.

>>Die Vereinbarung von Tätigkeitsmerkmalen erfolgt grundsätzlich bundeseinheitlich. Jedoch bleiben landesbezirkliche Eingruppierungsregelungen insbesondere im ehemaligen Arbeiterbereich („handwerkliche Tätigkeiten“) möglich.

>>Die Entgeltgruppe 9 wird entzerrt. Die dort „untergebrachten“ diversen BAT-Vergütungsgruppen werden in drei Vergütungsgruppen ohne verlängerte Stufenlaufzeiten aufgeteilt. Das wird in mehreren Fällen zu Verbesserungen
führen.

>>Tätigkeitsmerkmale werden den Entgeltgruppen direkt und optimiert zugeordnet. Für bestimmte Berufe, zum
Beispiel im Gesundheitswesen, Rettungsdienst, Meister/Techniker/Ingenieure, Schulhausmeister und dem Sozial- und Erziehungsdienst, sollen außerdem neue Merkmale verhandelt werden.

>>Höhergruppierungen werden attraktiver: Sie sollen stufengleich erfolgen, also ohne Rückfall in eine niedrigere
Stufe.

>>Der Besitzstand hat aus Sicht der Gewerkschaften eine große Bedeutung. Um ungewünschte Effekte zu verhindern, soll eine Neufeststellung der Eingruppierung nur auf Antrag erfolgen.


Das weitere Vorgehen wird in Kürze in den Gremien von dbb-tarifunion und in der Bundesspitze der komba-gewerkschaft beraten.  Ziel ist, auf der Grundlage des vorliegenden Papiers die Verhandlungen zügig und abschlussorientiert im Dezember 2013 aufzunehmen. Weder ist ein Ende der Verhandlungen in Sicht, noch wurde das Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung vereinbart. Im Übrigen stehen die vereinbarten Punkte unter dem Vorbehalt der Gesamteinigung. Das heißt, sie entfalten erst dann Wirkung, wenn die neue Entgeltordnung insgesamt vereinbart ist.

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