25.04.2019

Durchbruch bei den Sonderzuschlägen für Anwärter und Referendare des vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes in Baden-Württemberg erzielt.

© geralt / pixabay.com
© geralt / pixabay.com

Erfolg für jahrelange Bemühungen der BTBkomba-Fachgruppe Vermessung, Flurneuordnung und Landbau (VFL).

Mit der Pressemitteilung Nr. 105/2019 des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz gab Minister Peter Hauk am 15. März 2019 die Einführung von Anwärtersonderzuschlägen für alle drei Laufbahnen des vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes bekannt: „Mit Sonderzuschlägen in den Vorbereitungsdiensten wollen wir die Attraktivität des vermessungstechnischen Dienstes steigern“.

Ziel sei es, Anreize für Berufsnachwuchs zu schaffen, um den Bedarf an Nachwuchskräften in der Flurneuordnungs- und Vermessungsverwaltung zu decken. Er hob die hervorragenden Karrieremöglichkeiten und beruflichen Perspektiven für junge Leute in der Verwaltung hervor.

Wie Minister Hauk mitteilte, wird die nun in Kraft getretene Regelung für alle Referendare und Anwärter rückwirkend für alle nach dem 31.03.2018 Ernannten angewendet. Eine erfreuliche Entwicklung, die angesichts der langen Zeit, in der die Änderungen umgesetzt werden sollten, jedoch mehr als angebracht ist.

Nach vielen Stellungnahmen, Schreiben und Gesprächen, in denen wir als Gewerkschaft ständig Anwärtersonderzuschläge gefordert haben, gibt es nun, lange nach dem ersten Entwurf, endlich Zuschläge für alle Anwärter und Referendare des vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes. Seit 2014 haben wir diese Forderung bei allen passenden und unpassenden Gelegenheiten vertreten. Anfangs wurde uns entgegengehalten, die Lage sei so ernst nun auch wieder nicht, dabei war es angesichts der Altersstruktur eine eigentlich einfache Aufgabe, den absehbaren Personalbedarf hochzurechnen und mit der Zahl der Studienabgänger und Berufsanfänger zu vergleichen. Nun ist unsere Argumentation endlich in die Änderungsverordnung eingeflossen. Leider sind hier bereits Jahre verschenkt worden, in denen ein Umsteuern hätte stattfinden müssen, um die Situation etwas zu entschärfen. Die Änderungen waren längst überfällig.

Eine erste Stellungnahme zu dieser Verordnung wurde am 5. Februar 2018 angefordert. Bereits in diesem ersten Entwurf war eine Auszahlung für alle nach dem 31.3.2018 ernannten Referendare und Anwärter genannt, weiter die Höhe des Zuschlags von 45 %. Neben der Höhe der Zuschläge gab es einen Zusatz, den wir seither heftig kritisierten und den Wegfall forderten.

Die im ersten und zweiten Verordnungsentwurf enthaltene Einschränkung, nur für den höheren und gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst „im Landesdienst“ Zuschläge zu zahlen, konnten wir nicht nachvollziehen. Dies haben wir in den jeweiligen Stellungnahmen herausgehoben und ausführlich die Gründe für den Wegfall dieses Zusatzes dargelegt. Eine Beibehaltung hätte die kommunalen Anwärter benachteiligt. Nun ist diese Ungleichbehandlung vom Tisch. Eine Auszahlung von Zuschlägen ohne besoldungsrechtliche Regelung ist nicht zulässig und wäre somit rechtswidrig. Alternativ wäre eine Öffnungsklausel möglich gewesen. Der nun vorliegenden einheitlichen Lösung ist der Vorzug zu geben.

Im Vergleich zu den anderen Bereichen, der Straßentechnik und der Bauverwaltung, wäre es aus unserer Sicht angesichts der aktuellen und absehbaren Entwicklung allerdings notwendig, den Maximalbetrag der Zuschläge zu gewähren. In den beiden genannten Bereichen beträgt der Sonderzuschlag jeweils 70 % des Grundbetrags. Inwieweit hier mit 45 % die Konkurrenzfähigkeit hergestellt werden kann, wird sich bei der Ausschreibung der Ausbildungsstellen zeigen. Angesichts der Wettbewerbslage und zahllosen erfolglosen Stellenausschreibungen glauben wir nicht an nennenswerte Steigerungen der Bewerberzahlen.

Dennoch wurde hier ein richtiger und wichtiger Schritt getan, die Problematik des fehlenden Berufsnachwuchses anzugehen. Es ist auch Minister Hauk und dem MLR zu danken, dass die erforderlichen Mittel im eigenen Haushalt aufgebracht wurden, da das Finanzministerium zur Änderung nur bereit war, wenn die Finanzierung kostenneutral umgesetzt werden konnte. Der Landkreistag als Vertreter der wichtigsten kommunalen Arbeitgeber war angesichts der Bewerberlage ohne Zögern bereit, unsere Forderungen zu unterstützen. Welchen Erfolg die Regelungen in der Praxis haben, wird sich nun zeigen. Es wäre wünschenswert, wenn sich die Anwärterzahlen merklich steigern würden. In einem Punkt können wir Minister Hauk uneingeschränkt zustimmen, die beruflichen Perspektiven in der Verwaltung waren noch nie so gut wie heute.

Nach oben
Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an

info(at)btbkomba.de

Nach oben
Geschäftsstelle

Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg
Ansprechpartnerin: Hélène Stauß
Am Hohengeren 12
70188 Stuttgart
Tel. 0711 / 220 14-03
Fax 0711 / 220 14-04
E-Mail: info(at)btbkomba.de
Web: www.btbkomba.de

Nach oben
Nach oben
Nach oben
Entgelt- und Besoldungstabellen

Entgelt- und Besoldungstabellen

Nach oben