16.06.2016

DBB FORDERT LANGZEITKONTEN FÜR ÜBERSTUNDEN

Foto: R_K_B_by_Rainer_Sturm/pixelio.de

„Beamtinnen und Beamten muss für alle anfallenden Überstunden, die nicht binnen Jahresfrist durch Freizeitausgleich abgebaut werden können, ein Wahlrecht zwischen Vergütung oder Überführung der Mehrarbeit auf ein Langzeitkonto eingeräumt werden. Langzeitkonten sind dabei so auszugestalten, dass sie nur auf freiwilliger Basis eingerichtet werden können, ihre Einrichtung nur aus dringenden dienstlichen Gründen abgelehnt werden darf und Guthaben 'unverfallbar' sind“.

Dies beschloss der dbb Bundeshauptvorstand in seiner Juni-Sitzung in Darmstadt .Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt wies am Rande der Sitzung darauf hin, dass es zudem großen Harmonisierungsbedarf beim Thema Wochenarbeitszeit von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst gibt: 'Bei dem Thema haben wir einen bunten und inhaltlich nicht zu begründenden Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen bei Bund und Ländern. Die Spanne reicht inzwischen von 38,5 Stunden, über 41 Stunden. „Wir haben uns sehr gefreut, dass Ministerpräsident Volker Bouffier auf unserer Sitzung zu Gast war, aber diese besondere Diskrepanz hat auch der hessische Ministerpräsident uns nicht erklären können“ stellt Dauderstädt fest.

In diesem Zusammenhang verweist BTBkomba Landesvorsitzender Wolf Zitzmann auf die Forderungen aus den soeben beschlossenen Leitthemen 2016/23017 :

  • Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamte entsprechend der tariflichen Regelungen.
  • Schaffung von flexiblen Arbeitszeitkonten. Öffnung freiwilliger Inanspruchnahme  des Renten- und Pensionseintrittsalters .


Hier besteht auch in Baden-Württemberg erheblicher Handlungsbedarf.

Neben den Themen Überstunden und Wochenarbeitszeit beschäftigte sich der dbb Bundeshauptvorstand auch mit der Zukunft der Altersversorgung, Tarifeinheit, Streikverbot für Beamte, diskriminierungsfreiem Fortkommen und den Beurteilungskriterien im öffentlichen Dienst, der Unternehmensmitbestimmung und der Erbschaftsteuerreform.

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