07.01.2016

Bundesverfassungsgericht beendet Willkür bei A-Besoldung

Foto © thorben_wengert_pixelio.de

(dbb/BTBkomba) Der dbb beamtenbund und tarifunion hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der verfassungsmäßigen Untergrenze amtsangemessener Alimentation am 18. Dezember 2015 in Berlin begrüßt. Dazu der dbb:  'Die Zeiten willkürlicher Besoldungsentscheidungen sind vorbei. Für die Gesetzgeber gelten jetzt klare Maßstäbe.'

Erwartungsgemäß hat das Gericht damit seine bereits in der Entscheidung am 5. Mai 2015 zur Richterbesoldung aufgestellten Kriterien bestätigt und bezogen auf die Besonderheiten der A-Besoldung moderat weiterentwickelt. 'Der Umstand, dass diese Maßstäbe künftig bei Besoldungsanpassungen in Bund und Ländern gleichermaßen gelten, grenzt den Gestaltungsspielraum der Besoldungsgesetzgeber nach unten verbindlich ein. Gleichwohl erwartet
der dbb, dass sich die Parlamente bei künftigen Anpassungen nicht vorrangig an dieser Untergrenze orientieren.' Die Arbeitsbelastung der Kolleginnen und Kollegen sei nicht erst seit der Flüchtlingskrise enorm gestiegen.
Zudem steht der öffentliche Dienst vor großen Problemen bei der Nachwuchsgewinnung. 'Wir benötigen überall in Deutschland eine attraktive und wettbewerbsfähige Besoldung zur Motivation unserer Beamtinnen und Beamten und für die künftige Gewinnung geeigneter Fachkräfte. Die öffentlichen Aufgaben sollen ja auch in Zukunft bestmöglich erfüllt werden.

In ständigen Gesprächen mit der Regierung und den Parlamentsfraktionen weist der Vorsitzende der Gewerkschaft BTBkomba, Wolf Zitzmann, weist er ständig auf die schwierige Nachwuchsgewinnung in den technischen Fachverwaltungen hin. Gerade im gehobenen Dienst der technischen Veraltungen auf Landes- und Kommunalebene nimmt nicht nur das operative Geschäft laufend zu, auch die Anpassung an technische und administrative Veränderungen stellt die Kolleginnen und Kollegen vor neue Herausforderungen. Daher stehen strukturelle und monetäre Verbesserungen der Besoldung im bevorzugten Fokus der gewerkschaftspolitischen Auseinandersetzungen. „Der Wettbewerb am Arbeitsmarkt darf sich auf gar keinen Fall zum Nachteil der Arbeitsqualität des öffentlichen Dienstes auswirken“, so Zitzmann. Der Leistungsanspruch der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Verwaltung wird anerkannt. Allerdings hat Qualität dann auch seinen Anspruch. Insofern entsteht für die öffentlichen Arbeitgeber und Dienstherren eine große Verantwortung aus dem Gerichtsurteil, resümiert Wolf Zitzmann.

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