21.11.2016

Aufforderung an Verkehrsminister Hermann MdL: „Bundesfernstraßen müssen stets im Eigentum des Staates verbleiben“!

Landesvorsitzender Wolf Zitzmann Foto © btbkomba

In einem Schreiben an den Verkehrsminister Winfried Hermann MdL fordert der Vorsitzende der Gewerkschaft BTBkomba Wolf Zitzmann die Sicherung der Arbeitsplätze, der Versorgungsansprüche, des Bezahlungsniveaus sowie die Sicherung von Standorten der Landesstraßenbauverwaltungen und Straßenmeistereien in Baden-Württemberg.

Ausgelöst wurde die Intervention durch den Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidentin im Rahmen der Verhandlungen zum Bund-Länder-Finanzausgleich im Oktober 2016. Dort wurde beschlossen, die Zuständigkeit für den Erhalt und den Ausbau der Bundesfernstraßen an den Bund abzugeben. Hierfür ist allerdings eine Änderung des Artikels 90 des Grundgesetzes erforderlich.

Zitzmann fordert nun dafür Sorge zu tragen, dass mit der Änderung des Art. 90 des Grundgesetzes die Unveräußerlichkeit der Bundesfernstraßen verankert wird.
Aus fachlicher Sicht sind die Folgen einer Privatisierung der Bundesfernstraßen nicht abzuschätzen. Es ist zu befürchten, dass Fehlentwicklungen zu gravierenden Einschnitten führen.

Dazu werden beispielhaft aufgezählt:

  • Bei einer Privatisierung der Bundesfernstraßen werden lukrative Autobahnstrecken bei Betreibern für Gewinne sorgen. Autofahrer werden hingegen nachhaltig Kostensteigerungen erfahren oder müssen Ausweichstrecken nutzen, damit sie sich den Weg zur Arbeit oder Fahrten in der Freizeit leisten können. Dies führt dann wiederum zu mehr unerwünschten Immissionen.
  • Autobahnstrecken abseits der Ballungsräume werden zukünftig nicht mehr ausgebaut. Damit wird die Entwicklung von Regionen fern ab von Zentren oder lukrativen Verbindungsstrecken gehemmt.
  • Ein gut ausgebautes Bundesfernstraßennetz dient auch dazu, in Notsituationen staatliche Maßnahmen umzusetzen und handlungsfähig zu sein. Dafür werden sich wirtschaftlich orientierte Straßenbetreiber nicht interessieren. Die staatliche Handlungsfähigkeit wird somit gefährdet.
  • Ein Netz aus Bundesfern- und Landesstraßen benötigt sinnvollerweise eine abgestimmte Gesamtplanung. Die Anschlüsse zwischen Bundes- und Landesstraßen müssen gemeinsam geplant werden. Diese Aufgabe wird zukünftig nicht im Interesse der Länder wahrnehmbar sein, da ein privater Betreiber nicht das gesamte Straßennetz im Fokus hat.
  • Mit einer weiteren Forcierung von PPP-Projekten werden die Kosten steigen. Dies haben Rechnungshöfe mehrfach nachgewiesen und bestätigt. In der Vergangenheit wurden PPP-Projekte durchgeführt, die zu mehr Kosten geführt haben als bei einer konventionellen Aufgabenwahrnehmung durch die Landesstraßenbauverwaltung/betrieb. Diese zusätzlichen Kosten müssen dann auf die Nutzer umgelegt werden.

Der BTBkomba-Gewerkschaftschef fordert von der Landesregierung Auskunft darüber wie sich Baden-Württemberg bei der anstehenden Grundgesetzänderung zur Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen ausrichtet, wie die Arbeitsplätze und Standorte der Beschäftigten gesichert werden und ob sich Baden-Württemberg für eine grundgesetzliche Regelung zur Unveräußerlichkeit der Bundesfernstraßen einsetzen wird, womit eine spätere Privatisierung ausgeschlossen werden kann.
Mit großem Nachdruck besteht Zitzmann darauf, die Interessen der Beschäftigten bei den anstehenden Gesprächen auf Länderebene an oberster Stelle stehen.

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