Was machen wir:

Hygieneinspektoren/-inspektorinnen wirken bei der Erfüllung der Dienstaufgaben des Gesundheitsamtes auf den Gebieten des Infektionsschutzes, der Umwelthygiene und der Verkehrshygiene (Hafen-, Flughafen-, Bahnhofshygiene) mit. Dabei nehmen sie überwachende und beratende Aufgaben wahr.

Hygieneinspektoren/-inspektorinnen arbeiten in der Regel in unteren Gesundheitsbehörden bzw. kommunalen und städtischen Gesundheitsämtern. Aus ihren kontrollierenden und beratenden Tätigkeiten ergibt sich zwangsläufig eine hohe Kontaktfrequenz sowohl zu Bürgern als auch zu Vertretern anderer Behörden und Institutionen. Die Arbeit von Hygieneinspektoren/-inspektorinnen ist durch Rechts- und Dienstvorschriften klar geregelt. Innerhalb derer besitzen sie eine relativ weitreichende Entscheidungsbefugnis und Selbstständigkeit.

Die Tätigkeiten von Hygieneinspektoren/-inspektorinnen sind im Wesentlichen an allen Behörden des Gesundheitsdienstes im Bundesgebiet gleich. So überwachen sie im Rahmen der Gesundheitshygiene und Seuchenbekämpfung die hygienischen Verhältnisse sowie die Durchführung von angeordneten Maßnahmen beispielsweise in Krankenhäusern, Beherbergungsbetrieben, Justizvollzugsanstalten, Leichenhallen, Kindertagesstätten und Schulen. Dabei stehen sie der Bevölkerung als Ansprechpartner/in in Fragen der Seuchenhygiene zur Verfügung.

Aufgaben bei Trinkwasserversorgung:

  • Kontrolle und Bewertung der mikrobiologischen und chemischen Trinkwasseruntersuchungsergebnisse und Einleitung erforderlicher Maßnahmen (z. B. Anordnung von Desinfektionen oder Abkochgeboten zur Gefahrenabwehr) mit abschließender Berichtspflicht
  • Überwachung der getroffenen Maßnahmen zur Einhaltung bzw. Wiederherstellung hygienisch einwandfreier Wasserqualität
  • Festlegung von Maßnahmen zu notwendigen Wasseraufbereitung
  • Überwachung und Prüfung von Trinkwasserinstallationen in Gemeinschaftseinrichtungen und bei Verbraucherbeschwerden


Aufgaben bei Badewasserversorgung:

  • Regelmäßige Überprüfung und Kontrollen der technischen und baulichen Anlagen mit Badewasserprobenahmen
  • Beurteilung der Badewasseraufbereitungsprozesse
  • Veranlassen von Maßnahmen zur Einhaltung bzw. Wiederherstellung hygienisch einwandfreier Badewasserqualität. (z.B. Badeverboten und Nutzungseinschränkungen) mit anschließender Berichtspflicht
  • Vorschläge an Betreiber zu sichereren und effektiveren Arbeitsabläufen bei Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen
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