Urteil des EuGH zum Freizeitausgleich

Mehr als 48 Stunden darf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in der EU nicht betragen. Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes können nach einer Entscheidung (C-429/09 vom 25.11.2010) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei Überschreitung dieser Grenze unabhängig von den nationalen Gesetzen...Mehr

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