05.08.2025

Redaktionelle Verhandlungen des TVöD zum 01.08.2025 abgeschlossen

Vertrag @ Aymane jdidi, Pixabay
Vertrag @ Aymane jdidi, Pixabay

Die Änderungstarifverträge zu den Ergebnissen aus der Einigung vom 6. April 2025 sind nun formuliert, abgestimmt und werden nun unterschrieben.

Die Arbeitgeber müssen nun die Zahlbarmachung der Tariferhöhungen veranlassen. Dies ist bisher mit Verweis auf die Redaktionsverhandlungen unterblieben. Die Arbeitgeber müssen die Tariferhöhungen seit April nachträglich ausbezahlen. Von Arbeitgeberseite wird darauf verwiesen, dass die Auszahlungen wegen der Programmierarbeiten und der anstehenden Urlaubszeit sich je nach Arbeitgeber bis in den Oktober verzögern könnten.

Durchgeschrieben Fassungen sind derzeit noch nicht veröffentlicht.

In den Redaktionsverhandlungen hat sich noch eine Klarstellung ergeben. Im Bereich des Besonderen Teils Krankenhäuser (BT-K) der VKA ist nun festgelegt, dass die freiwillige Verlängerung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf maximal 41,5 Stunden begrenzt wird. Die im BT-K festgelegte regelmäßige Arbeitszeit von 38,5 Stunden wöchentlich. Die Verlängerungsoption von bis zu 3 Stunden ergibt dann die Begrenzung auf 41,5 Stunden.

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