29.11.2021

TV-L-Einkommensrunde 2021: Kompromiss mit der TdL steht

Die Verhandlungsführer: v.l.n.r. Ulrich Silberbach (dbb), Frank Werneke (ver.di), Reinhold Hilbers (TdL)  © Windmüller
Die Verhandlungsführer: v.l.n.r. Ulrich Silberbach (dbb), Frank Werneke (ver.di), Reinhold Hilbers (TdL) © Windmüller

Angriff auf Eingruppierung abgewehrt! Die von der TdL massiv geforderten Verschlechterungen werden nicht kommen. Danach jedoch hat sich die TdL kaum mehr auf konstruktive Verhandlungen und notwendige Verbesserungen eingelassen ... „Die Arbeitgeber haben bis zum Schluss darauf beharrt, über den sogenannten Arbeitsvorgang die Eingruppierung der Beschäftigten zu verschlechtern“, erläuterte dbb Verhandlungsführer Ulrich Silberbach in der dbb Bundestarifkommission (BTK).

 

Das Ergebnis im Detail:
Bezüglich Entgelts

  • Die Beschäftigten im Länderbereich erhalten spätestens mit dem Entgelt für März 2022 eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro, steuer- und sozialabgabenfrei (Teilzeitkräfte anteilig)
  • Zum 1. Dezember 2022 erhalten die Beschäftigten eine lineare Entgelterhöhung von 2,8 Prozent.
  • Die Laufzeit beträgt 24 Monate (bis 30. September 2023)

Bezüglich Auszubildende

  • Auszubildende erhalten 650 Euro Corona-Sonderzahlung.
  • Zum 1. Dezember 2022 erhalten Auszubildende eine Erhöhung ihrer Entgelte um 50 Euro,
    Auszubildende im Gesundheitsbereich (TVA-L Pflege, TVA-L Gesundheit) erhalten 70 Euro mehr.
  • Die bisherigen Übernahmeregelungen gelten fort


Bezüglich KR-Bereiches

  • Die Universitätsklinikzulage (auch als Pflegezulage bezeichnet) wird zum 1. Januar 2022 auf 140,00 Euro monatlich erhöht. Das gilt auch für die Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg.
  • Die Intensivzulage wird zum 1. Januar 2022 auf 150,00 Euro monatlich erhöht.
  • Die Infektionszulage wird zum 1. Januar 2022 auf 150,00 Euro monatlich erhöht.
  • Die Wechselschichtzulage wird im Geltungsbereich des § 43 TV-L zum 1. Januar 2022 auf 150,00 Euro monatlich erhöht.
  • Die Schichtzulage wird im Geltungsbereich des § 43 TV-L zum 1. Januar 2022 auf 60,00 Euro monatlich erhöht.


Folgende Beschäftigte an Universitätskliniken erhalten ab 1. Januar 2022 eine dynamische Gesund-
heitsdienstzulage in Höhe von monatlich 70,00 Euro:
Diätassistenten/-innen, Ergotherapeuten/-innen, Logopäden/-innen, Masseure/-innen und medizinische Bademeister/-innen, medizinische Fachangestellte, zahnmedizinische Fachangestellte, medizinisch-technische Assistenten/-innen, medizinisch-technische Gehilfen/-innen, pharmazeutisch-technische Assistenten/-innen und Physiotherapeuten/-innen sowie biologisch-technische Assistenten/-innen und chemisch-technische Assistenten/-innen.
Die Zulage erhöht sich entsprechend zukünftiger Entgeltanhebungen.

Folgende Beschäftigte in Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg erhalten ab 1. Januar 2022 eine dynamische Gesundheitsdienstzulage in Höhe von monatlich 70,00 Euro:
Ergotherapeuten/-innen, Logopäden/-innen und Arbeitserzieher/-innen

Weitere Details im dbb-Flyer, im komba-Flyer und im BTB-Mitgliederinformation

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Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

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