24.11.2022

Situation der Techniker und Meister mit der Justizministerin erörtert

Tis-TN
M. Gunkel, R. Lampe, W. Burgbacher, Ministerin Gentges, J. Kaltenmark, M. Birkle, V. Heim (v.l.n.r.), © Justizministerium BW

Gespräch der Fachgruppe Techniker im Strafvollzugsdienst (TiS) mit der Justizministerin Marion Gentges fand am 24. Oktober statt.

Das Justizministerium begegnet seit dem Jahr 2018 dem Bewerbermangel im technischen Werkdienst mit der Aufhebung der Techniker- und Meisterpflicht. Die kurz darauf neu eingeführte “Werkdienstzulage“ erhalten alle Techniker und Meister nur hälftig.

Justizministerin Marion Gentges begrüßte zusammen mit dem Personalreferatsleiter der Abteilung IV Justizvollzug, LMR Harald Egerer, den Vorstand der Techniker im Strafvollzug und ihren Landesvorsitzenden Wilhelm Burgbacher, am 26. Oktober 2022 in ihrem Ministerium.

Wesentliche Gesprächspunkte waren die Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung für den mittleren Werkdienst im Justizvollzug (APrOmVWV) vom 24. Januar 2018, sowie die neu geschaffene Zulage nach §57 Abs.1 Nr.14 Landesbesoldungsgesetz (LBesGBW). Die Personalsituation und Laufbahnattraktivität, insbesondere aber auch das aggressiver gewordene Gefangenenklientel und die daraus resultierenden hohen Arbeitsbelastungen waren wichtige Gesprächspunkte. Die Besoldung mit Blick auf die Konkurrenzsituation zu Handwerk und Industrie ist nicht mehr zeitgemäß und angemessen.

Justizministerin Gentges erwähnte gleich zu Gesprächsbeginn, dass der Werkdienst bei den Resozialisierungsanstrengungen im Justizvollzug nach ihrer Meinung eine zentrale Rolle einnehme. Straffällig gewordene Menschen werden an einen geregelten Tagesablauf durch Beschäftigung herangeführt und sollen Grundfertigkeiten und Werte bei Arbeit, Bildungsmaßnahmen oder beruflichen Ausbildungen vermittelt bekommen. Um dem allem gerecht zu werden, bedarf es qualifizierter und motivierter Bediensteter. Nach Meinung von Ministerin Gentges stellt die im Jahr 2018 neu geschaffene Stellenzulage für alle Werkbediensteten auch eine Wertschätzung dar, ebenso wie die Freie Heilfürsorge.

Zusätzlich gelte es immer, das Abstandsgebot zur Grundsicherung und zwischen den Besoldungsstufen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang erwähnte Ministerin Gentges, die erste Lesung zum Gesetzentwurf des Vier-Säulenmodells im Landtag am 13. Oktober. Zwei der vier Säulen sollen zum 01. Dezember 2022 in Kraft treten, darunter die Stellenhebungen im mittleren Dienst, die auch die Techniker und Werkmeister betreffe.

Für viele Techniker und Meister sei nicht nachvollziehbar, so Vorstandsmitglied Birkle der Fachgruppe Techniker im Strafvollzugsdienst, warum die Stellenzulage nach §57 Abs.1 Nr.1 auf die Stellenzulage nach §57 Abs.1 Nr.14 angerechnet und damit halbiert werde, während andere Bedienstete ohne Ausbildung zum Techniker oder Meister, die volle Zulage erhalten würden. Er stelle sich die Frage, so Heim, ob die Techniker oder Meister im Rahmen der Beschäftigung von Gefangenen nur der halben Belastung ausgesetzt seien. Dies sei rechtlich nicht zu beanstanden, so Justizministerin Gentges. Vielmehr stellte sie die Frage in den Raum, ob sich an der Funktion der Behandlung und Beschäftigung von Gefangenen, insbesondere bei denen mit psychischen Auffälligkeiten, seit der Schaffung der Zulage 2019 grundlegende Veränderungen ergeben haben und auf welche Art und Weise diese in Erscheinung treten würden.

Die Zahl der Inhaftierten mit schulischen, beruflichen, sprachlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Defiziten, ist hoch mit steigender Tendenz, so der Fachgruppenvorstand übereinstimmend. Für die Techniker und Meister hat sich diese über Jahre andauernde Zunahme an psychisch auffälligen und gewaltbereiten Inhaftierten, die während ihrer psychischen und/oder medikamentösen Behandlungen trotzdem beschäftigt, angeleitet, beaufsichtigt und überwacht werden müssen, zur physischen und psychischen Herausforderung und Belastungsprobe entwickelt, wie die Praxis deutlich zeige. Auch deshalb beschäftigt viele Techniker und Meister die Frage, warum zwei voneinander unabhängige Funktionen, nämlich die „Stellenzulage für Techniker und Meister“ und die „Stellenzulage im Rahmen der Beschäftigung von Gefangenen“, gegeneinander aufgerechnet werden. Wird hier möglicherweise das Prinzip einer funktionsgerechten Bezahlung verletzt?

Werkbedienstete bewegen sich in ihrem Arbeitsalltag über 7 Stunden in einem direkten Spannungsfeld aus betriebswirtschaftlicher Fachkraft, arbeitspädagogischem Motivator und vollzuglicher Sicherheitskraft. Die Techniker und Meister leisten harte Erziehungsarbeit, um die Gefangenen nicht nur auf eine straffreie Zeit nach der Haft vorzubereiten, sondern ihnen auch die Chance mitzugeben, künftig eigenverantwortlich ihr Leben bestreiten zu können – ohne staatliche Hilfen!

Nicht statistisch erfasst ist dabei der Umstand, dass die berufserfahrenen und berufspädagogisch geschulten Techniker und Meister bis heute oft unspektakulär und unbemerkt eigenständig Probleme mit und unter Gefangenen in ihren Betrieben vor Ort lösen oder ihnen Hilfestellungen geben, auch außerhalb ihres eigentlichen Aufgabenbereichs, betonte Birkle.

Die Änderung des §4 der Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung für den mittleren Werkdienst im Justizvollzug (APrOmVWV) vom 24. Januar 2018, hat bei den Technikern und Meistern für großes Unverständnis gesorgt und das Stimmungsbild weiter verschlechtert, so der Vorstand einhellig. Wer (ehemals) geforderte Bildungsvoraussetzungen mangels Bewerbern herabsetzt und dabei das Eingangsamt eines Technikers oder Meisters auf die gleiche Stufe setzt wie einen Bildungsabschluss der vom Staat weder als Aufstiegsfortbildung definiert noch anerkannt ist und dennoch das Abstandsgebot eingehalten sieht, der darf sich über ausbleibende fachgerichtete Bewerbungen, Kündigungen, Entlass- und Versetzungsanträge, Fehlzeiten und unzufriedenen Techniker und Meister nicht wundern. Vergleicht man die Eingangsbesoldung eines Bediensteten mit Aufstiegsfortbildung mit der eines Bediensteten ohne Aufstiegsfortbildung, bei ansonsten identischen persönlichen Gegebenheiten, erhält jeder ein gleich hohes Gehalt, ergänzt Birkle. Rechtlich mag dies in Ordnung sein, aber ist das noch bildungs- und leistungsgerecht?

Natürlich sehen und anerkennen wir auch positive Veränderungen im gesamten Justizbereich der Beschäftigten. Gerade deshalb: „Erfolgreiche Resozialisierungsarbeit erfordert attraktive und bildungsgerechte Rahmenbedingungen für die Meister und Techniker im Justizvollzug. Das Justizministerium von Baden-Württemberg hält hierfür den Schlüssel in der Hand“.

Für das konstruktive Gespräch bedankten wir uns bei Frau Justizministerin Gentges und Herrn LMR Egerer und hoffen, dass die zwei angesprochenen Themen Eingang in die entsprechenden Ausschüsse finden werden.

Der Fachgruppenvorstand der Techniker im Strafvollzug

Hinweis: Die in diesem Artikel verwendete männliche Form bei den Berufsgruppen, bezieht sich selbstverständlich auf alle Geschlechter.

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