Pauschale Beihilfe in Kraft
Kurz vor Weihnachten gilt die pauschale Beilhilfe in Baden-Württemberg
In seiner Sitzung am 21.12.2022 hat der Landtag die Ergänzung der Beihilferegelungen um die pauschale Beihilfe verabschiedet. Beamtinnen und Beamte können sich nun freiwillig gesetzlich versichern und erhalten nun einen Zuschuss in Höhe des Arbeitgeberanteils.
Eine Beratung zur pauschalen Beihilfe können wir nicht leisten, da bei dieser Entscheidung zahlreiche, auch sehr individuelle Aspekte zu berücksichtigen sind. Auf jeden Fall sollte der Schritt gut überlegt werden.
Der BBW hat auf seiner Webseite eine ausführlichere Darstellung veröffentlicht:
https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/das-neue-angebot-und-seine-tuecken/
Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.
Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an
Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg
Ansprechpartnerin: Hélène Stauß
Am Hohengeren 12
70188 Stuttgart
Tel. 0711 / 220 14-03
Fax 0711 / 220 14-04
E-Mail: info(at)btbkomba.de
Web: www.btbkomba.de