03.03.2021

Mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter - Bundesrat beschließt Änderung des Notfallsanitätergesetzes

© Antonio Corigliano Pixabay
© Antonio Corigliano Pixabay

Der Bundesrat hat am 12. Februar 2021 in seiner 1000. Sitzung zwei Wochen nach dem Bundestag ebenso einem Gesetz zugestimmt, das neben einer umfassenden Ausbildungsreform für medizinische Assistenzberufe auch eine Rechtsänderung für Einsatzkräfte enthält.

Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter dürfen künftig auch schon vor Eintreffen einer Notärztin bzw. eines Notarztes am Unfallort eigenverantwortlich bestimmte lebenserhaltende Eingriffe an Patientinnen und Patienten vornehmen, wenn für diese Lebensgefahr besteht oder wesentliche Folgeschäden drohen.

Die nunmehr vorliegende Neuregelung wird von der komba gewerkschaft begrüßt. Sie schafft mehr
Rechtssicherheit für die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in ihrer täglichen Praxis.

Details entnehmen Sie bitte aus dem Komba-Flyer

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Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an

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