BTBkomba im Gespräch mit dem Regierungspräsidium Tübingen
Angeführt vom Landesvorsitzenden Wolf Zitzmann trafen sich Vertreter der BTBkomba Fachgruppen Gebäude, Wasser und Straßenbau (GWS) und der Fachgruppe Mess- und Eichtechnik am 2. November 2017 zu einem Gespräch mit dem Regierungspräsidenten Klaus Tappeser im Regierungspräsidium Tübingen.
Eröffnet wurde das Gespräch mit grundsätzlichen Ausführungen zu BTBkomba und ihren Anliegen an das Regierungspräsidium Tübingen.
Andreas Fritz, Vorsitzender der Fachgruppe Mess- und Eichtechnik erläuterte danach ausführlich die Fragestellungen aus seinem Bereich, insbesondere die Problematik der befristeten Arbeitsverhältnisse.
Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass seine Anliegen wohlwollend geprüft werden und grundsätzliche Bereitschaft besteht, Verbesserungen, auch was die Ausstattung mit Beförderungsstellen betrifft, herbei führen zu wollen.
Im Einzelnen wurden besprochen:
- Befristung von Arbeitsverträgen auf zwei Jahre bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im technischen und nichttechnischen Bereich
Die über mehrere Jahre vollzogene Praxis, dass die Mitarbeiterinnen in den Verwaltung der Eich- und Beschussämter und die Eichfacharbeiter zum Teil nur einen befristeten Arbeitsvertrag über zwei Jahre erhalten, ist für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen, als auch für die Dienststellen eine unbefriedigende Situation. Zum einen haben die betroffenen Kolleginnen und Kollegen keine langfristige Perspektive und durch die teilweise zeitintensive Einarbeitungsphase bleibt für ein eigenständiges Arbeiten in den Dienststellen meist nur noch wenig Zeit übrig. Bei einigen Mitarbeitern konnte aufgrund von persönlichen Voraussetzungen der Arbeitsvertrag auf 5 Jahre verlängert werden. Bei zukünftigen Neueinstellungen kommt dann wieder die Befristung der Arbeitsverträge auf zwei Jahre zum Tragen. Aus Sicht der Fachgruppe Mess- und Eichtechnik wären für den betroffenen Personenkreis aufgrund des andauernden Arbeitsaufkommens in diesem Bereich unbefristete Arbeitsverträge folgerichtig.
- Neueinstellungen im eichtechnischen Bereich
Durch den sogenannten Flexibilisierungsvermerk konnten beim Eich- und Beschusswesen wieder Neueinstellungen durchgeführt und dadurch der Personalmangel entschärft werden. Grundsätzlich fanden diese Einstellungen im Angestelltenverhältnis statt. Um bei der Suche nach qualifiziertem Personal trotz der zurzeit angespannten Arbeitskräftesituation eine ausreichende Bewerberanzahl zu erhalten, war in der Vergangenheit die Aussicht auf eine Verbeamtung ein attraktives Argument, welches durch die neuerliche Einstellungspraxis nicht mehr herangezogen werden kann. Hierzu ergänzte der Abteilungsleiter der Abteilung 10 Herr Alle, dass in Absprache mit dem Regierungspräsidium Möglichkeiten für eine Verbesserung gesucht werden.
- Höhergruppierung bei Meister und Techniker
Bei den Tarifbeschäftigten Meistern und Technikern kommt es bei Höhergruppierungen für die Betroffenen zu einer unbefriedigenden Situation. Bei Höhergruppierungen in die Entgeltgruppe 9 wird der Betroffene eine Erfahrungsstufe heruntergestuft und zusätzlich kommen aufgrund des Tarifvertrages dann noch längere Stufenlaufzeiten zum Tragen. Dieser Zustand kann sich im Einzelfall negativ auf das Lebenseinkommen auswirken. Regierungspräsident Tappeser signalisierte von Seiten des Regierungspräsidiums wohlwollend, dass bei Einstellungen im Meister- und Technikerbereich die Vorzeiten Berücksichtigung finden und dadurch eine höhere Eingangsstufe möglich wird. Die Gewerkschaftsseite ist gefordert bei der nächsten Tarifverhandlung diese ungute Situation in eine positivere Richtung zu lenken.
- Bewertungen im höheren Dienst der Abteilung 10
Die Bewertungen des höheren Dienstes der Abteilung 10 entsprechen den Bewertungen der übrigen Abteilungen des Regierungspräsidiums Tübingen. Allerdings stehen nicht genügend adäquate Stellen für die Stellenbesetzung zur Verfügung. Zu diesem Umstand führte Regierungspräsident Tappeser aus, dass es ein Ziel sei alle Referatsleiter nach A 16 zu besolden. Er bat um Verständnis, dass dieses Ziel nicht sofort erreicht werden kann und eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird.
Dirk Matuschowitz stieg mit einer Darstellung des Personalabbaus in der Straßenbauverwaltung über die letzten Jahre dann in das Gespräch ein. Konkret ging es um die im Jahr 2011 abgebauten 90 Stellen eines Sonderprogramms, dass die Straßenbauverwaltung 2009 erhalten hatte. „Deshalb hatte der BTBkomba bereits im Juli 2012 ein Positions- und Forderungspapier aufgestellt und an Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann und weitere Minister verschickt“, so Dirk Matuschowitz. Ziel dieses Positions- und Forderungspapier war es, der neuen Landesregierung in einem 10 - Punkte Programm vorzutragen wie man in der Landesverwaltung leistungsstarke, mit Kompetenz ausgestattete, effizient und effektiv arbeitende Organisationseinheiten bilden könnte.
Bereits damals warnte die BTBkomba vor gravierenden Folgebelastungen für den Straßenbau in Baden-Württemberg. Bei Regierungspräsidien waren durch den Weggang zahlreicher hoch qualifizierter Beschäftigter zu den Landratsämtern große Lücken entstanden, die bis heute nicht geschlossen wurden. Dies führt zwangsläufig zum Verlust von homogenem und hochqualifiziertem Fachwissen und zu Mehrkosten bei den Ingenieurmitteln und im Investitionsbereich. Die Folgen des Personalmangels lassen ein sorgfältiges Arbeiten bei den Planungen, den Ausschreibungen und den Überwachungen von Bauleistungen kaum noch zu. Auch bei Landratsämtern hat der Personalabbau in den letzten Jahren zu einem Personalmangel und den gleichen Zuständen geführt.
Die schärfste Konsequenz dieser verfehlten Personalpolitik war und ist, dass die Investitionsmittel des Bundes künftig nicht mehr vollständig abgenommen werden konnten. Dies ist bis heute gültig.
Nächster vorgetragener Punkt war eine Nachbetrachtung der Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (OWU) aus Sicht der BTBkomba. Eine durchgängige Optimierung der Arbeitsabläufe für die Straßenbauverwaltung hat aus Sicht von BTBkomba bisher nicht stattgefunden. Hier wies Thomas Maier ausdrücklich auf das schon in Bayern verwendete Managementsystem MAVIS, dass momentan für die Einführung in Baden-Württemberg weiter entwickelt wird.
Eine weitere Frage von Thomas Maier an Regierungspräsidenten Klaus Tappeser war: „Wie viele Beschäftigte der Baden-Württembergischen Straßenbauverwaltung wohl durch eine Teilung in eine Bundes- (für die Autobahnen) und Landesverwaltung (für die Bundes- und Landesstraßen) betroffen wären? Aus seiner Sicht wären dies ca. 30 % der Beschäftigten der Straßenbauverwaltung, die momentan für den Autobahnbereich arbeiten. Dies würden ca. 750 bis 800 Beschäftigte für Baden-Württemberg ausmachen. Für den gesamten Bundesbereich führte Thomas Maier weiter aus, rechnet man mit ca. 12.000 Beschäftigten in einer neu zu installierenden Infrastrukturgesellschaft Autobahn (IGA). „In Baden-Württemberg kann leider nicht wie in Bayern einfach eine Autobahnverwaltung in einem Stück an den Bund übergeben werden“, so die Antwort des Regierungspräsidenten Klaus Tappeser. Rückwirkend war demzufolge die Auflösung der Autobahnverwaltung nicht vorteilhaft.“ Die momentan existierende Landesstelle für Straßentechnik beinhaltet zu ca. 49 % Bundesaufgaben die an den Bund zu übergeben sind. Die gesamten Bundesstraßen in Baden-Württemberg werden vorübergehend weiter in Landesauftragsverwaltung verbleiben.
Weiterer Themenblock war die bisherige Ausbildungspraxis der Straßenwärter und Straßenmeister. Alexander Nesslers Frage war, ob der Fortbestand der Ausbildung der Straßenwärter und der Straßenmeister in Nagold weiter gewährleistet werden kann? Für die zukünftige Autobahnverwaltung konnte Regierungspräsident Tappeser keine Prognose abgeben, für den Teil der zukünftig für die Landkreise auszubildenden Straßenwärter und Straßenmeister will das Verkehrsministerium den Standort Nagold erhalten und mit den Landkreisen gemeinsam ausbilden.
Da sich die BTBkomba für die Gewährleistung eines nachvollziehbaren Auswahlverfahrens für die zukünftigen Mitarbeiter der Infrastrukturgesellschaft, unter Einbeziehung der Personal- und Schwerbehindertenvertretungen einsetzt, sprach Dirk Matuschowitz den durch das Bundesministerium vorgegebenen Zeitplan an. „Wann ist mit den Personalmeldungen des Verkehrsministeriums nach Bonn zu rechnen?“ Ebenso wissenswert ist die Frage, ob die Standortdiskussion bis dahin entschieden ist. Nach bisherigem Kenntnisstand werden die Personalmeldungen im Jahr 2018 an das Bundesministerium erfolgen.
Die Gewerkschaft BTBkomba fordert, dass vor den erforderlichen Personalveränderungen ein Überleitungstarifvertrag für die Tarifbeschäftigten ausgehandelt wird und für die Bediensteten aus dem Bereich der Beamtenschaft ein Prozess für ein Bewerbungsverfahren der neuen Infrastrukturgesellschaft mit bekannten Rahmenbedingungen über das zukünftige Beschäftigungsverhältnis mit den Personalvertretungen zu entwickeln ist. Hierzu fordert die Gewerkschaft BTBkomba eine bundesweite Arbeitsgemeinschaft der für die Landesstraßenbauverwaltungen zuständigen Hauptpersonalräte zu bilden.
Der Landesvorsitzende Wolf Zitzmann bedankte sich zum Schluss des Gesprächs für die angenehme Atmosphäre und die Bereitschaft entsprechende Gespräche in regelmäßigen Abständen stattfinden zu lassen.
Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.
Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an
Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg
Ansprechpartnerin: Hélène Stauß
Am Hohengeren 12
70188 Stuttgart
Tel. 0711 / 220 14-03
Fax 0711 / 220 14-04
E-Mail: info(at)btbkomba.de
Web: www.btbkomba.de