26.03.2025

Schlichtung im öffentlichen Dienst hat begonnen!

© Pixabay/Gerd Altmann
© Pixabay/Gerd Altmann

Am 24. März beginnt die Schlichtung in der Tarifauseinandersetzung zum TVöD. Die von den Tarifparteien benannten erfahrenen Schlichter Roland Koch und Henning Lühr müssen sich um eine Einigung bemühen. Eine Prognose zu fünf möglichen Szenarien sowie ein möglicher Zeitplan für den Verlauf.

Die Positionen der Tarifparteien waren trotz einer Annäherung in der dritten Verhandlungsrunde  weit voneinander entfernt. In drei Verhandlungsrunden konnten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber nicht auf einen Kompromiss für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen einigen. Am 18. März wurde seitens der Arbeitgeber die Schlichtung angerufen.

Das Schlichtungsverfahren ist durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgebern  und Gewerkschaften aus dem Jahr 2011 geregelt. Die Schlichtungskommission aus je 12 Vertretern der Tarifparteien und den Schlichtern tagt an einem geheimen Ort, vertraulich und nicht öffentlich.

Voraussichtlicher Ablauf der Schlichtung

  • Beginn der Schlichtung: Montag, 25. März 2025
  • Dauer der Schlichtung:  7 Tage gemäß der Schlichtungsvereinbarung von 2011
  • Voraussichtliche Einigungsempfehlung: Montag, 1. April 2025
  • Voraussichtlicher Beginn der Verhandlungsrunde nach Schlichtung: Freitag, 5. April 2025

Betroffene Beschäftigte: Rund 2,5 Millionen im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen (TVöD)

Der zeitliche Ablauf ist aufgrund der strikten Regeln der Schlichtungsvereinbarung festgelegt. Die Einigungsempfehlung muss binnen einer Woche vorliegen, also bis zum 1. April. Nach der Übermittlung der Einigungsempfehlung haben die Tarifparteien drei Tage Zeit , das Ergebnis zu prüfen und zu bewerten, bevor am 5. April in Potsdam erneute Verhandlungen beginnen.

Nach Abschluss der Schlichtung haben beide Seiten, den Einigungsvorschlag anzunehmen oder abzulehnen oder eine Einigung zu erzielen. Sollten die Gewerkschaften ablehnen oder keine Einigung erzielt werden, werden weitere Arbeitskampfmaßnahmen ohne Befristungen folgen.

Streitpunkte im Tarifkonflikt:

1. Entgelterhöhung

Vorrangig geht es um die Höhe der tabellenwirksamen Entgeltsteigerungen. Die Gewerkschaftsforderung lautet acht Prozent, mindestens jedoch 350 Euro. Der Mindestbetrag soll die unteren und mittleren TVöD-Entgeltgruppen aufwerten und die Inflationsfolgen abfedern.

Das letzte Angebot der Arbeitgeber belief sich auf 5,5 %. Weiter haben Bund und VKA ein erhöhtes 13. Monatsgehalt und höhere Zulagen für Schichtdienste angeboten. Die Angebote lagen aber weit unter den Forderungen der Gewerkschaft.

2. Laufzeit des Tarifvertrags

Der bisherige und nach Tarifvertragsgesetz weiter gültige TVöD ist zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen. Die Gewerkschaftsforderung von 8% ist  auf eine Laufzeit von zwölf Monaten, die Arbeitgeber ihr Angebot jedoch auf 36 Monate ausgelegt. Umgerechnet ergeben sich damit jährliche Entgeltsteigerung von 1,8 %. Damit wäre die Inflation nicht ausgeglichen und hätte Reallohnverluste zur Folge.

3. Beginn der Tariferhöhung

Die Laufzeit des neuen TVöD beginnt am 1. Januar 2025. Die Entgelterhöhung muss jedoch nicht zwingend rückwirkend zu diesem Zeitpunkt erfolgen. Die Angebote der Arbeitgeber zielten auf mehrere Leermonate ohne Entgelterhöhungen ab. Entgelterhöhungen sollten erst in Zukunft erfolgen .

4. Verteilung der Erhöhungen auf die Laufzeit

Bisher schon wurden die Entgeltsteigerungen in Stufen ausgezahlt. Bei in der Vergangenheit abgeschlossenen Verträgen mit 24 Monaten Laufzeit gab es meist eine jährliche tabellenwirksame Entgelterhöhung.

Die letzten Verhandlungen ergaben einen Kompromiss. Es wurde ein Mix aus Inflationsausgleichsprämie und Entgeltsteigerung. Einmalige Sonderzahlungen ohne Tabellenwirksamkeit und Auswirkungen auf Lohnersatzleistungen sind seitens der Gewerkschaften nicht gewollt. Maßgeblich wird auch die Verteilung über die Laufzeit sein.

5: Entlastungen durch zusätzliche freie Tage

Aufgrund des Fachkräfte- und Personalmangels im öffentlichen Dienst ist die Arbeitsbelastung gestiegen. Die Gewerkschaften fordern deshalb drei zusätzliche freie Tage zur Entlastung, sowie größere Freiheiten in der Arbeitsgestaltung durch ein flexibles Zeitkonto. Weiter soll es für Gewerkschaftsmitglieder einen weiteren freien Tag geben. Zu diesen heiklen Themen werden die Schlichter Kompromisse finden müssen.

Vor allem die kommunalen Arbeitgeber lehnen solche Forderungen strikt ab. Sie weisen darauf hin, dass dann kommunale öffentliche Dienstleistungen eingestellt oder gekürzt werden müssten. Die Gewerkschaften weisen darauf hin, dass die Kürzungen auch durch Personalmangel eintreten werden.

Fazit

Die Schlichter haben viel zu tun. Die Gewerkschaften sind wie zu Beginn der Verhandlungen zu akzeptablen Kompromissen bereit. Es wurde in den Verhandlungen auch deutlich, dass sich die Arbeitgeber untereinander nicht einig waren. Der Tarifbeauftragte des dbb, Volker Geyer, wies auf diese Konflikte hin: „Die Vielzahl der aufgetretenen Konflikte zu einen, ist an sich schon eine riesige Herausforderung. Erst mal müsste aber wohl zwischen den divergierenden Interessen und Positionen innerhalb der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände geschlichtet werden. Erst danach hätte dann auch eine Schlichtung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebenden eine reale Chance.“

Die Gewerkschaften bereiten sich parallel zur Schlichtung auf eine Urabstimmung vor.
Damit entscheiden die Gewerkschaftsmitglieder darüber, das Ergebnis anzunehmen oder abzulehnen.

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