Rentennachteile bei der Ausbildungsplatzsuche vermeiden
Schulabgänger, die noch keinen Ausbildungsplatz haben, sollten der
Agentur für Arbeit melden, dass sie einen Ausbildungsplatz suchen. Damit können Nachteile bei der späteren Rente vermieden werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Auch ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit kann die Zeit der
Ausbildungsplatzsuche als so genannte Anrechnungszeit in der
Rentenversicherung berücksichtigt werden. Durch die Berücksichtigung dieser
Zeiten können spätere Rentenansprüche begründet werden.
Voraussetzung für eine Anrechnung ist, dass sich Schulabgänger bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend melden und zwischen 17 und 25 Jahre alt sind.
Auch nach dem 25. Lebensjahr kann eine Anrechnung erfolgen, aber nur dann, wenn man unmittelbar zuvor beschäftigt war oder eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt hat und Beiträge dafür gezahlt hat. Das gilt auch, wenn man unmittelbar vorher Wehrdienst geleistet hat. Darüber hinaus muss man mindestens einen Kalendermonat auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sein. Ob man einen Schulabschluss hat oder nicht, ist dabei nicht entscheidend.
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