Mitgliedsbeiträge sparen Steuern!
Gute Nachricht: Ab dem 01.01.2026 sind Gewerkschaftsbeiträge neben dem Werbungskostenpauschbetrag zusätzlich steuerlich absetzbar.
Bisher waren mit dem Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 1.230 € sämtliche Werbungskosten abgegolten, sofern sie diesen Betrag nicht überstiegen. Ab dem Jahr 2026 sind Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum Pauschbetrag als Werbungskosten absetzbar (§ 9a Satz 3 EstG). Damit mindern diese auch dann die Steuerlast, wenn nur der Pauschbetrag angesetzt wird, weil die sonstigen Werbungskosten unter dem Pauschbetrag liegen.
Dies gilt auch bei Versorgungsbezügen.
Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.
Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an
Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg
Ansprechpartnerin: Hélène Stauß
Am Hohengeren 12
70188 Stuttgart
Tel. 0711 / 220 14-03
Fax 0711 / 220 14-04
E-Mail: info(at)btbkomba.de
Web: www.btbkomba.de

