15.09.2026

Mitgliedsbeiträge sparen Steuern!

© Steuer, Bild von Falco, Pixabay
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Gute Nachricht: Ab dem 01.01.2026 sind Gewerkschaftsbeiträge neben dem Werbungskostenpauschbetrag zusätzlich steuerlich absetzbar.

Bisher waren mit dem Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 1.230 € sämtliche Werbungskosten abgegolten, sofern sie diesen Betrag nicht überstiegen. Ab dem Jahr 2026 sind Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum Pauschbetrag als Werbungskosten absetzbar (§ 9a Satz 3 EstG). Damit mindern diese auch dann die Steuerlast, wenn nur der Pauschbetrag angesetzt wird, weil die sonstigen Werbungskosten unter dem Pauschbetrag liegen.

Dies gilt auch bei Versorgungsbezügen.

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Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an

info(at)btbkomba.de

 

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Geschäftsstelle

Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg
Ansprechpartnerin: Hélène Stauß
Am Hohengeren 12
70188 Stuttgart
Tel. 0711 / 220 14-03
Fax 0711 / 220 14-04
E-Mail: info(at)btbkomba.de
Web: www.btbkomba.de

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