31.03.2025

Abschluss des Schlichtungsverfahrens - Fakten aus der Schlichtung mit Bund und Kommunen

©Tumisu auf Pixabay
©Tumisu auf Pixabay

Die Schlichtungskommission hat eine Einigungsempfehlung abgegeben. Am 5. April 2025 wird in Potsdam die Bundestarifkommission darüber entscheiden, ob aus dem Schlichterspruch ein Tarifvertrag wird.

Das Schlichtungspapier vom 28. März 2025 enthält Zugeständnisse an beide Seiten. Die gemeinsame Schlichtungskommission von Arbeitgeber- und gewerkschaftsseite hat mehrheitlich zugestimmt.

Ersten Überblick bietet dieses Flugblatt.

Am 5. April 2025 wird in Postdam die Bundestarifkommission darüber entscheiden, ob aus dem Schlichterspruch ein Tarifvertrag wird.

Nach oben
Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

Die Geschäftsstelle am 17. April 2025 geschlossen.

Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an

info(at)btbkomba.de

Nach oben
Geschäftsstelle

Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg
Ansprechpartnerin: Hélène Stauß
Am Hohengeren 12
70188 Stuttgart
Tel. 0711 / 220 14-03
Fax 0711 / 220 14-04
E-Mail: info(at)btbkomba.de
Web: www.btbkomba.de

Nach oben
Nach oben
Nach oben
Entgelt- und Besoldungstabellen

Entgelt- und Besoldungstabellen

Nach oben