20.07.2015

Werkdienst der Justizvollzugsanstalten: Anzeichen stehen gut

Prof. Ulrich Goll MdL (links) im Gespräch mit TiS-Vorständen (Foto: © btbkomba)

Die in 2014/2015 geführten politischen Gespräche hinsichtlich der Situation im Werkdienst der Justizvollzugsanstalten, haben nun die ersten Knospen getragen.

Die Abgeordneten der FDP legten am 25.Juni 2015 dem Landtag einen Antrag vor, in dem sie die Landesregierung ersuchen zu der Situation im technischen Werkdienst der Justizvollzuganstalten Stellung zu beziehen.

Nun heißt es, die Reaktion der Landesregierung abzuwarten.

Antrag der Abg. Dr. Ulrich Goll u. a. FDP/DVP zur Situation des technischen Werkdienstes bei den Justizvollzugsanstalten des Landes

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,

  1. welche Aufgaben der technische Werkdienst bei den Justizvollzugsanstalten des Landes wahrnimmt;
  2. wie viele Personen der technische Werkdienst bei den Justizvollzugsanstalten des Landes umfasst;
  3. welchen Veränderungen der technische Werkdienst in den letzten Jahren unterworfen wurde, z. B. insichtlich seiner Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Qualifikationen etc.;
  4. über welche beruflichen Qualifikationen die Angehörigen des technischen Werkdienstes dabei verfügen;
  5. welche beruflichen Qualifikationen die Angehörigen des technischen Werkdienstes bereits vor Aufnahme in den Werkdienst aufweisen bzw. welche Einstellungsvoraussetzungen sie erfüllen müssen;
  6. wie die Angehörigen des technischen Werkdienstes besoldet werden (mit Angabe der jeweiligen Ämter, Tätigkeiten und Besoldung vom Eingangsamt bis zum höchsten erreichbaren Amt);
  7. welche Stellung der technische Werkdienst im Gefüge der Landesverwaltung hat (aufzuzeigen in Form eines einordnenden Vergleiches mit ähnlichen Berufsgruppen innerhalb der Landesverwaltung, deren Aufgaben und Verantwortlichkeiten, Einstellungsvoraussetzungen, Qualifikationen und deren Besoldung);
  8. inwieweit Berufsgruppen mit geringeren bzw. gleichen Einstellungsvoraussetzungen gleich bzw. höher in den Besoldungsgruppen eingestuft sind;
  9. inwieweit sie die derzeitige Besoldung des technischen Werkdienstes angesichts der Stellungnahme zu den obigen Berichtspunkten für angemessen hält;
  10. ob sie eine Verbesserung der Besoldung des technischen Werkdienstes noch in dieser Legislaturperiode umsetzen wird.

25.06.2015, Dr. Goll, Dr. Rülke, Dr. Kern, Haußmann, Dr. Bullinger, Reith, Glück FDP/DVP

Begründung
Dem technischen Werkdienst bei den Justizvollzugsanstalten kommt bei der Umsetzung des Leitgedankens der Resozialisierung in den Justizvollzugsanstalten eine nicht unwesentliche Rolle zu. Daher soll mit dem Antrag eruiert werden, inwieweit diese Tätigkeit auch im Vergleich mit anderen Berufsgruppen innerhalb der Landesverwaltung die erforderliche Anerkennung erhält.

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