17.10.2014

Neuregelung der Sonderaltersgrenze für die Berufsfeuerwehren überfällig

Seit  Bestehen der Dienstrechtsreform in Baden-Württemberg rumort es bei den Beamtinnen und Beamten der Berufsfeuerwehren. Mit dieser Reform  wurde die Erhöhung der Sonderaltersgrenze für Feuerbeamtinnen und Feuerwehrbeamten auf 62 Jahre beschlossen. Wie damals bereits artikuliert, steigen die physischen und psychischen Belastungen für diese Beschäftigten unentwegt.  
Obwohl das Land überhaupt nicht finanziell tangiert ist und neben der Gewerkschaft BTBkomba auch die kommunalen Spitzenverbände die damalige Erhöhung der Altergrenze nicht mitgetragen haben, wurde die Intervention abgelehnt und eine Erhöhung der Altergrenze eingeführt. Seit dieser Entscheidung wächst zusehend die Unzufriedenheit bei den betroffenen Beschäftigten.

Die Gewerkschaft BTBkomba hat sich nun erneut im Rahmen allgemeiner Änderungen einer Vielzahl beamtenrechtlicher Regelungen dafür eingesetzt, den alten Zustand der Pensionsregelung vor der Dienstrechtsreform für die Beamtinnen und Beamten der Berufsfeuerwehren wiederherzustellen. .
„Die zusätzlichen Belastungen und besonderen Herausforderungen im Katastrophen- und Brandschutz sind evident“, so Günter Wernz, Vorsitzender der Fachgruppe Feuerwehr in der Gewerkschaft BTBkomba. Im Rahmen des Evaluationsprozesses ist es jetzt geboten, eine erneute Überprüfung der damaligen Entscheidungen herbeizuführen, stellt Wernz weiter fest.
Mehrfach wurden seitens der Gewerkschaft BTBkomba in vielen Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen, aber auch auf berufsfachlicher Umgebung u.a. mit dem Landesbranddirektor auf die besondere Situation, die zusätzlichen Belastungen und Herausforde3rungen bei den Berufsfeuerwehren hingewiesen. Jetzt ist endlich „handeln“ angesagt. Die Wiederherstellung der alten Regelung wäre ein positives Signal für die Würdigung des Einsatzes bei den Feuerwehren“, so Wernz abschließend.

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