15.04.2012

Mutiges Datum für ein wichtiges Gespräch

v.l.n.r.: BTBkomba-Landesvorsitzender Bernfried Glück, Dr. Stefan Kaufmann MdB, Ralph Klein, Siegfried Kayser

Bundestagsabgeordneter Dr. Stefan Kaufmann (CDU) empfing  am Freitag, 13. April 2012 eine Delegation der Gewerkschaft BTBkomba -Fachgruppe Techniker im Strafvollzug- in seinem Wahlkreisbüro in Stuttgart. Bei diesem Gespräch ging es einzig und allein um die Anerkennung der Qualifikation Meister/Techniker im Strafvollzug. Grund für das Gespräch war der jüngst verabschiedete Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR), in dem die Meister und Techniker, aber auch die staatlich anerkannten Abschlüsse wie Arbeitserzieher bzw. Bachelor oder auch FH Abschlüsse in Niveaustufe 6 zu finden sind.
Fachgruppenvorsitzender Ralph Klein schilderte auf den Punkt gebracht, welche vielfältigen Aufgaben die Beschäftigten im Werkdienst von Baden-Württemberg zu bewältigen haben. Er stellte, wie im Gesetz verankert, die Wichtigkeit der Resozialisierung und die damit indirekte Entlastung des Landes- aber auch des Bundeshaushalts aus Sicht der Gewerkschaft  BTBkomba dar. Er ging auf den Irrsinn einer rein betriebswirtschaftlichen Betrachtung des Landesbetriebs „Vollzugliches Arbeitswesen (VAW)“ ein. Ebenso wies er  auf das Hauptproblem der angemessenen Alimentation der Beschäftigten im Werkdienst hin.
Klein stellte kurz und knapp die Qualifikation und die damit verbundene Einstufung im Deutschen Qualifikationsrahmen dar, der in der Laufbahn des mittleren Dienstes für die Kolleginnen und Kollegen endet. „Laut § 15 LBG erfüllen wir ohne Wenn und Aber die Bildungsvoraussetzungen für den gehobenen Dienst“, so sein Hinweis. Hier bedarf es keinen § 22 LBG oder irgendwelche Zulagen, die nicht ruhegehaltsfähig sind und vor allem wieder schneller weg sind, als sie erreicht wurden.
In der Pressemitteilung Nr. 8/2012 vom 14. Februar 2012 stellt das Bundesverfassungsgericht zum Urteil der Besoldung der Professoren u.a. fest:  „Im Rahmen dieser Verpflichtung hat der Gesetzgeber die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte, das Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft, die vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung und seine Beanspruchung zu berücksichtigen.“ Genau dies wird aber bei den Beschäftigten des Werkdienstes nicht berücksichtigt.
 Stefan Kaufmann, der selbst bei den Verhandlungen des Deutschen Qualifikationsrahmens beteiligt war, erkannte hier sehr schnell, dass da was nicht stimmt. Er hält das Anliegen für richtig und berechtigt und sicherte seine Unterstützung im Rahmen seiner Möglichkeiten zu. Dies wurde von ihm inzwischen  auch im sozialen Netzwerk Facebook kurz nach dem Treffen veröffentlich.

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