18.03.2014

Möglichkeiten einer Verbesserung und Beseitigung von Fehlentwicklungen bei der Gewerbeaufsicht

Die Fehlentwicklungen der Gewerbeaufsicht bei der Verwaltungsreform 2005 und Möglichkeiten der Korrekturen waren kurz gesagt der Inhalt eines Gespräches am 27. Februar 2014 im Sozialministerium.

In einer äußerst offenen Atmosphäre wurden die Probleme der Gewerbeaufsicht und die Möglichkeiten einer Verbesserung besprochen.
Die Vertreter des Sozialministeriums anerkannten, dass eine Stärkung des Arbeitsschutzes dringend geboten sei, und man dieses durch eine Kabinettsvorlage mit entsprechenden Forderungen unterlegen wolle. Ob damit letztendlich eine grundsätzliche Änderung der bestehenden Strukturen verbunden sei, bleibt allerdings offen.
Der Fachgruppenvorsitzende der Gewerbeaufsicht Michael von Koch versuchte eine kurze Darstellung der Situation anhand von zu erledigenden Aufgaben, der dafür notwendigen Ausbildung und der Organisation in der Fläche. Ein Forderungspapier der Gewerkschaft BTBkomba, Fachgruppe Gewerbeaufsicht (siehe Beilagen 1 und 2), Diagramme der Jahresstatistik und eine Umfrage zur Situation der Gewerbeaufsichtbeamten aus dem Jahr 2011 wurde übergeben.

Die Diagramme zeigen die stark zurückgehenden Betriebsbesuche und Kontrollen anhand der ausgewerteten Jahresstatistik der Gewerbeaufsicht in Baden-Württemberg. Ein Vergleich mit dem Bundesland Bayern, bei fast gleicher Personalstärke, zeigt bei der Bewertung der Statistik einen erheblich höheren Anteil an Betriebsbesuchen und Beanstandungen beim Arbeitsschutz. Erste Vergleichsrechnungen zeigen Faktoren zwischen 1:4 und 1:5 was vermutlich einen Arbeitsanteil aller Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht in BW von nur rund 20% im Arbeitsschutz ergeben würde. Dies wird ausschließlich auf die Belastung der Arbeitsaufsicht mit anderen Aufgaben, vor allem im Umweltschutz begründet.

Die vorhandene Struktur ist aus der Sicht der Gewerkschaft BTBkomba nicht tauglich, um die Effizienz in der Facharbeit zu verbessern. Es verträgt sich nicht, eine Aufsicht in eine Verwaltung zu integrieren. Darüber hinaus sind die Aufgaben des Arbeitsschutzes von den Aufgaben des Umweltschutzes zu trennen und der Arbeitsschutz in einer Zentralbehörde zu bündeln. Nur mit dieser Maßnahme könnte die Effizienz der Mitarbeiter nachhaltig gesteigert werden. Auf gewisse Parallelen zur Polizei wurde hingewiesen.

In einer sehr offenen Diskussion wurde versucht sehr unterschiedliche Lösungsansätze für eine Verbesserung auszuloten. Im Gespräch waren zusätzliche Sach- und Personalmittel, Stärkung des Landesgesundheitsamtes mit Arbeitspsychologen, Verbesserungen der Personalsituation bei der LUBW als Landesdienst und auch der Zentralstelle für Vollzugsunterstützung im RP Tübingen.

MDgt Segmiller sah sich durch die beispielhaften Erläuterungen der vielen Sonderaufgaben der Gewerbeaufsicht veranlasst, auch über die Strukturen des Arbeitsschutzes nachzudenken.
„Es ist einfach beeindruckend wie sich unser Sozialministerium für den Arbeitsschutz einsetzt. Aus diesem Grund sieht die Fachgruppe hoffnungsvoll einem weiteren Gespräch entgegen“, so Michael von Koch.
An dem Gespräch zur Situation der Gewerbeaufsicht als Arbeitsschutzbehörde nahmen seitens des Sozialministeriums MDgt Gerhard Segmiller, Dr. Gerhard Bort und Wolfgang Schaile teil. Die Fachgruppe „Gewerbeaufsicht“ war durch den Vorsitzenden Michael von Koch vertreten.

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