15.09.2014

Massenschlägerei während dem Hofgang in der JVA Adelsheim – Sicherheit und Personalsituation in den Justizvollzugsanstalten!

Am 22. August 2014 kam es in der JVA Adelsheim während dem Hofgang zu einer Massenschlägerei unter den Inhaftierten. Die diensttuenden Beamtinnen und Beamten die vor Ort waren schritten sofort ein. Dabei wurden auch einzelne Bedienstete von Gefangenen angegangen und verletzt.

Einmal mehr wird uns durch dieses Ereignis die besondere Einrichtung “Justizvollzugsanstalt“, deutlich vor Augen geführt. Sicherheit und Ordnung in einer Justizvollzugsanstalt fordert dort alle Beschäftigten Tag für Tag. Insbesondere spüren dies aber die Kolleginnen und Kollegen aller Dienste, die ständig und direkt  mit den Inhaftierten vor Ort zu tun haben und dabei  Vorgaben und Anordnungen, auch gegen Widerstände von Gefangenen, um und durchsetzen müssen. Auch in den Werkbetrieben, dort soll bei sinkender Qualifikation und Motivation der Inhaftierten, hohem Krankenstand, QM konform, rentabel, flexibel und termingerecht gearbeitet werden und gleichzeitig eine ständige und unmittelbare Beaufsichtigung gewährleistet sein. Dieser Stress von „oben“ und von „unten“ bringt so manchen Kollegen an den Rand seiner Leistungsfähigkeit, sodass dies auf Dauer physisch wie auch psychisch belastend und damit krankmachend sein kann. Der stetig steigende Krankenstand ist ein Indiz dafür, dass im System Justizvollzug offensichtlich etwas nicht rund läuft.  (2012: 19,6 Tage, 2013: 21,2 Tage, 2014: 21,2 Tage  + X(?))

Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif, dass wissen wir! Ob es aber die in der Politik Verantwortlichen alle wissen, bezweifeln wir. Neben geeigneten baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen spielt gut ausgebildetes und motiviertes Personal in ausreichender Anzahl eine wichtige Rolle. Gefährliche Situationen, die mangels Personal begünstigt werden können, sind im Strafvollzug ein NO GO! Es geht um die Sicherheit der Allgemeinheit und der Gesundheit der im Vollzug arbeitenden. Hier sehen wir den Finanzminister in der Pflicht, vor seinen Sparmaßnahmen seiner Verantwortung gegenüber den Justizvollzugsbediensteten gerecht zu werden, ganz im Sinne seiner Fürsorgepflicht!
Und das Argument, dass Stellen, z.B. im technischen Dienst, mangels (geeigneten) Bewerbern nicht besetzt werden können, liegt wohl eher daran, dass spezielle Fachkräfte, aber auch Meister und Techniker in der freien Wirtschaft mittlerweile einfach bessere und attraktivere  Bedingungen vorfinden als beim Land Baden Württemberg als Landesbeamter!

Nach oben
Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an

info(at)btbkomba.de

Nach oben
Geschäftsstelle

Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg
Ansprechpartnerin: Hélène Stauß
Am Hohengeren 12
70188 Stuttgart
Tel. 0711 / 220 14-03
Fax 0711 / 220 14-04
E-Mail: info(at)btbkomba.de
Web: www.btbkomba.de

Nach oben
Nach oben
Nach oben
Entgelt- und Besoldungstabellen

Entgelt- und Besoldungstabellen

Nach oben