15.08.2012

Landesregierung beendet begonnenes Versuchsmodell einer teilprivatisierten Justizvollzugsanstalt

Die Landesregierung hält Wort! Die Meister und Techniker bei den Justizvollzugsanstalten von Baden Württemberg, können diesen Schritt nur begrüßen. Dort wo Sicherheit und Ordnung für das Land und seine Bürger eine zentrale Rolle spielen, dort wo eine Vielzahl von qualifizierten Bediensteten im Rahmen ihrer Resozialisierungsbemühungen hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, darf kein Platz für derartige Versuche sein. Der Staat muss jederzeit überall und uneingeschränkt Fehlentwicklungen entgegenwirken können. Diese Aufgabe kann nur mit pflichtbewussten und rechtschaffenden Beschäftigten auf allen Ebenen der Justiz gestemmt werden, weil sie ihr Handwerkzeug nicht nur verstehen, sondern jeder für seine Tätigkeit seine eigenen persönlichen Qualifizierungen auf einem hohen Niveau mit einbringt.
Privatisierungen, fast ausschließlich von den Befürwortern gepriesen unter dem Aspekt von Kosteneinsparungen, sind oftmals unausgereift und zu kurz gedacht. Was nützt eine jährliche Kostenersparnis von angenommenen 200 000 Euro wenn im Gegenzug anstatt dem Resozialisierungsgedanken die Wirtschaftlichkeit in den Vordergrund gerückt wird? Kann es sein das dies eine Art Bestenauslese unter den einsitzenden Gefangenen zur Folge hätte? Was geschieht mit Gefangenen die psychische oder physische Probleme haben? Können wir die in einem Werkbetrieb überhaupt noch beschäftigen, obwohl wir genau wissen, dass sie zumindest augenblicklich wirtschaftlich nicht rentabel arbeiten können?
Alle wissen, dass Gefangene die in der Anstalt einer geregelten Arbeit oder Ausbildung nachgehen, die Sicherheit und Ordnung in einer Anstalt positiv beeinflussen. Wir wissen auch, dass  sich die Chancen von arbeitsungewohnten, unqualifizierten oder leistungsgewandelten Gefangene bei entsprechender Förderung möglicherweise nach der Entlassung erhöhen können, weil sie jetzt dem zweiten oder sogar dem ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Welche Kosten würden hier eingespart werden?
Nehmen wir einfach mal an, dass in rein staatlichen Anstalten pro Jahr 15 Gefangene mehr erfolgreich resozialisiert werden würden. Sind es dann 200 000 Euro oder mehr, die der Staat letztendlich spart? Es ist mehr! Jeder ehemalige Gefangene, der nach seiner Entlassung einer sozialversicherungspflichtigen Vollbeschäftigung nachgeht, entlastet den Staatshaushalt und damit den Steuerzahler, weil er vom Leistungsempfänger zum Steuerzahler wird.
Am 02. Juli 2012 wurde beim Gespräch mit Justizminister Rainer Stickelberger MdL noch über die teilprivatisierte Justizvollzugsanstalt Offenburg gesprochen. Nur wenige Tage später kommt von der Landesregierung bereits eine Pressemitteilung, die das Ende der teilprivatisierten Justizvollzugsanstalt Offenburg ankündigt.
Link: www.jum.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1278028/index.html
www.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/288903.html
-Volker Heim-

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