23.01.2014

Hygieneinspektoren im Gespräch mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren. (SM)

Ende vergangenen Jahres hatten wir als Fachgruppe „Hygieneinspektoren in der Gewerkschaft BTBkomba“ die Gelegenheit an einem Termin mit Ministerialdirigentin Dr. Monika Vierheilig im SM teilzunehmen. Die Themen welche uns umtreiben, sind seit Jahren dieselben: Aus-, Fort- und Weiterbildung und seit ca. ein bis zwei Jahren auch eine Laufbahnordnung für die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen. Aber auch zu Ergebnissen der Projektgruppe im Rahmen Novellierung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – ÖGDG) war Gesprächsgelegenheit gegeben.
1982 wurde der Berufsverband der Hygieneinspektoren gegründet. Seinen Zweck sah und sieht er nach wie vor darin, eine zeitgemäße Ausbildungs- und Prüfungsordnung für seine Mitglieder zu erhalten. Das Berufsbild hat sich seit den Anfängen in der öffentlichen Verwaltung schon sehr verändert, ausdifferenziert und ist qualitativ anspruchsvoller geworden. Gute Beispiele hierfür sind die Infektionsgesetzgebung und die Trink- und Badewasserüberwachung. War das frühere Bundesseuchengesetz lediglich die Sammlung von Seuchenfällen im Amtsbezirk eines Gesundheitsamtes so hat die nachfolgende Gesetzgebung mehr epidemiologische bzw. infektionsepidemiologische Implikationen. Mithin sind auch die Anforderungen an die Arbeit gestiegen.
Das gleiche gilt auch für die Trinkwasserüberwachung. In der Novellierung der TrinkwV von 2011 wurde die Bestimmung aufgenommen, dass die a. a. R. d. T. bei Planung, Bau und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen zu beachten sind. Damit wurde von den Gesundheitsämtern quasi über Nacht eine technische Kompetenz erwartet, die so vor Ort zunächst nicht vorhanden ist. Auch das ist in den Augen des Berufsverbandes eine entscheidende Änderung, die eine Erhöhung der Kompetenz und damit einhergehende Qualifizierung, unabhängig von der Initiative Einzelner nötig macht.
Wie zu hören ist, wird auch an der Trinkwasserrichtlinie der EU gearbeitet. Obwohl sie vor den Wahlen zum Europaparlament wohl nicht mehr veröffentlicht wird, so war doch zu lesen, dass in die neue Richtlinie Überlegungen zum Risikomanagement einfließen werden. Da die EU-Gesetzgebung in nationales Recht überführt wird, wird es spannend werden, was uns da  erreicht.
Die Überwachung der Schwimmbäder ist ähnlich gelagert wie die der Trinkwasserversorgungsanlagen. Auch hier ist die technische Kompetenz an die Gesundheitsämter bzw. deren Mitarbeiter bei der Überwachung deutlich gestiegen. Dies dokumentiert nicht zuletzt die im Dezember 2013 erschienene UBA-Empfehlung „Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung“ bzw. die ein Jahr zuvor erschienene DIN-Norm DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebecken“.
Die Arbeiten an der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) dauern nun also wie schon gesagt seit ca. 30 Jahren an, und haben nun an Fahrt zugenommen seit wir als eigene Fachgruppe „Hygieneinspektoren“ Mitglied in der Gewerkschaft BTBkomba sind. Nach vorbereitenden Gesprächen, liegen erste Entwürfe einer APO Anfang  seit 2011 vor. Obwohl derartige Verordnungen eine Sache der Ministerialverwaltung sind, wurde durch die Landtagswahlen im März 2011 diese Angelegenheit wegen Umstrukturierungen im Ministerium deutlich verzögert. Nach einigen Gesprächen sind wir nun aber zuversichtlich, dass die APO kommt, Monika Vierheilig teilte mit, dass sie sich in einer Abstimmungsrunde zwischen Justiz-, Finanz und Sozialministerium befindet. Jetzt wird eine Veröffentlichung im Gesetzblatt für Ende Januar bzw. Anfang Februar erwartet.
Als Hygieneinspektoren gehören wir (nach Erlass der APO lautet die Berufsbezeichnung Hygienekontrolleur), zum Mittleren Dienst. Da gibt es ja nun nicht so die üppige Bezahlung, und seit der BAT durch den TVÖD abgelöst wurde, auch ein deutliches Gefälle gegenüber den verbeamteten Beschäftigten Ein Vorstandsmitglied hat in einem Beitrag für die Zeitschrift „Hygiene-Inspektor“ in diesem Zusammenhang unwidersprochen von Bezahlung auf Hartz IV-Niveau gesprochen.
In der öffentlichen Verwaltung insgesamt ist das Durchschnittsalter ja sehr hoch, im Berufsverband haben wir ein Durchschnittsalter von 56 Jahren. Das bedeutet erhöhte Berentung bzw. Zurruhesetzung der Beschäftigten aus dem aktiven Dienst in den nächsten Jahren. Deutschland hat nahezu Vollbeschäftigung dh. zu den Einstellungsbedingungen die der öffentliche Dienst in unserem Bereich bietet, ist es sehr schwer jemanden für den ÖGD zu interessieren bzw. zu bekommen. Aber nicht nur die finanziellen Bedingungen sind mies, auch die Entwicklungsperspektiven sind mies, nämlich nicht vorhanden. Das widerspricht aber dem gerade im politischen Bereich gerne benutzten Spruch vom „Fordern und Fördern“ wobei ersteres ganz selbstverständlich verlangt wird.
Die Gesundheitsämter bemerken nun häufiger bei ihren Stellenausschreibungen, dass sie nicht von qualifiziertem Personal überrannt werden, und diejenigen Bewerber, die es in eine Gesprächsrunde geschafft haben, bemerken, dass die Abrechnung am Ende des Monats doch nicht so aussieht wie erwartet.
Aus Sicht des Berufsverbandes kann dieser Misere relativ leicht abgeholfen werden. Da sich das Tarifgefüge auf absehbare Zeit nicht ändern wird, ist in den Augen des Berufsverbandes eine Verbeamtung die einfachste Lösung. Damit liegt es auch in den Händen der einzelnen Landkreise geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu gewinnen. Für eine Verbeamtung ist eine Laufbahnordnung zwingend notwendig. Unsere Forderung an die Administration ist daher die Schaffung einer Laufbahnordung als Voraussetzung für die Übernahme ins Beamtenverhältnis. Alle Ministerien im Land verfassen derzeit für nachgeordnete Bereiche neue Laufbahnordnungen. Für die kongruente Berufsgruppe der Lebensmittelkontrolleure, angesiedelt beim Ministerium Ländlicher Raum (MLR)und  für die Lebensmittelüberwachung hat das Ministerium bereits eine solche Verordnung erlassen. Beim SM steht diese Neuordnung noch aus. Im Gespräch mit Monika Vierheilig wurde auch dieser Punkt angesprochen. Sie sicherte unserer Berufsgruppe eine derartige Laufbahnordnung zu, und versprach frühzeitige Beteiligung bei der Ausarbeitung eines Entwurfs.
In den Jahren 2010 bis 2012 stand die „Novellierung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – ÖGDG)“ mit entsprechenden Arbeitsgruppen für den ÖGD in Baden-Württemberg im Vordergrund. Nach Beendigung des Projektarbeitskreises und Abgabe des Papiers war außer: „… dass der Entwurf sich in der Abstimmung befindet…“, dazu nichts mehr zu hören. Im Gespräch mit Monika Vierheilig war zu erfahren, dass nun als erstes Ergebnis klar sei, dass die Fortbildung für den ÖGD in Zukunft durch die Sozial- und Arbeitsmedizinische Akademie Baden-Württemberg e. V., kurz SAMA, durchgeführt wird.
Michael Gaßner MPH

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