22.03.2017

Gespräch der BTBkomba im Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg am 13. März 2017

Die Teilnehmer am Gespräch der BTBkomba mit der Spitze des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg: von links MR Dr. Warmbrunn, BD Uwe Alle, Gerald Wagner, MD Hubert Wicker, Dr. Wolf Zitzmann, Michael von Koch, MDir Michael Kleiner Foto © BTBkomba

Frau Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut durch MD Hubert Wicker vertreten.

Am Abend des 13. März 2017 trafen sich der BTBkomba-Landesvorsitzende Dr. Wolf Zitzmann, der Vorsitzende der Fachgruppe Gewerbeaufsicht Michael von Koch und der stv. Landesvorsitzende Gerald Wagner zu einem Gespräch im Wirtschaftsministerium, um verschiedene gewerkschaftliche Anliegen vorzutragen. Gesprächspartner waren Ministe-rialdirektor Hubert Wicker, der die kurzfristig erkrankte Wirtschaftsministerin vertrat, beglei-tet von Ministerialdirigent Michael Kleiner, Referatsleiter Dr. Johannes Warmbrunn und dem für das Eichwesen zuständigen Referenten im Wirtschaftsministerium, Uwe Alle.

Die Fachgruppe Gewerbeaufsicht hatte im Vorfeld des Gesprächs zwei Themen einge-bracht:

•    Berücksichtigung von Arbeitsschutzvorschriften in der Baugenehmigung
•    Neuorganisation der Gewerbeaufsicht

Michael von Koch stellte die derzeitige Situation der Arbeitsschutzverwaltung im Rahmen der Beteiligung bei Baugenehmigungsverfahren dar. Hierzu wurde auf ein Schreiben des Wirtschaftsministeriums vom 12.1.2017 Bezug genommen, in dem erläutert wird,warum eine Berücksichtigung des Arbeitsschutzes im Baugenehmigungsverfahren nicht not-wendig ist und somit entfallen kann.
Am Beispiel einer baurechtlichen Nutzungsänderung erläuterte Michael von Koch die möglichen Auswirkungen. So besteht je nach Einzelfall die Möglichkeit, dass eine Bau-genehmigung erteilt wird, die aber auf Grund nicht geprüfter Arbeitsschutzvorschriften wertlos sein kann. So kann es durchaus dazu kommen, dass beispielsweise ein neu ein-gezogener Mieter, trotz soeben erteilter Nutzungsänderung, wegen Verletzung der Ar-beitsschutzvorschriften mit einer Stilllegung seines Betriebes konfrontiert wird. Besonders ärgerlich ist dabei, wenn ein und dieselbe Behörde dies veranlasst. Für einen außen ste-henden Betr¬achter ein geradezu unmöglicher Vorgang. Er unterbreitete deshalb den Vor-schlag der Fachgruppe Gewerbeaufsicht, eine entsprechende Änderung der Landesbau-ordnung vorzunehmen, so dass künftig die Arbeitsschutzvorschriften im Baugenehmi-gungsverfahren zu berücksichtigen sind.
Herr MD Wicker sagte hierzu eine hausinterne, nachhaltige Prüfung zu.

Das zweite Thema der Fachgruppe Gewerbeaufsicht befasste sich mit der Neuorganisati-on der Arbeitsschutzverwaltung in Baden-Württemberg. Hier soll, so die Absprachen in den Koalitionsvereinbarungen, bis spätestens zum Ende der Legislaturperiode ein um-setzbarer Vorschlag der Landesregierung vorliegen. Die ersten Vorstellungen des Wirt-schaftsministeriums gehen allerdings von der Erhaltung des Status Quo aus. Dies bedeu-tet letztlich, die Beibehaltung der derzeitigen Organisationsform auf kommunaler Ebene. Die Fachgruppe Gewerbeaufsicht verlangt hier eine Beteiligung an der Diskussion. Die wichtigsten Forderungen lauten:

•    Ergebnisoffene Diskussion der Organisationsform,
•    Keine Vorfestlegungen hinsichtlich der Verwaltungsebene, in der eine neue Organisation aufgebaut wird,
•    Fortschreibung des Bogumil-Gutachtens ohne Einschränkungen
•    Beteiligung der BTBkomba-Fachgruppe Gewerbeaufsicht beim Prozess,
•    Nachhaltige Personalverstärkung,
•    Orientierung an bundeseinheitlichen Standards des LV1,
•    Zentrale und ausreichende Ausbildung der Aufsichtsbeamten
•    Eigene Laufbahn

MD Hubert Wicker nahm diese Forderungen zur Kenntnis, mit der Zusage, alle Punkte im weiteren Prozess zu prüfen. Die Gespräche sollen fortgesetzt werden, da der Koalitions-vertrag bis zum Ende der Legislaturperiode erfüllt werden soll. Wir sind gespannt wie es weiter geht.

In den letzten drei Jahren sind eine Vielzahl struktureller Veränderungen und rechtlicher Grundlagen in der Eich- und Beschussverwaltung Baden-Württemberg umgesetzt wor-den. So wurde das Eichrecht neu gestaltet und die langjährige Privatisierungsdiskussion damit beendet. Organisatorische Veränderungen ergaben sich durch die Eingliederung des Beschussamtes in die Abteilung 10 des Regierungspräsidiums Tübingen und durch die Fusion der beiden ehemals selbständigen Landesbetriebe „Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg“ mit dem Landesbetrieb „Beschussamt Ulm“ zum Landesbetrieb „Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg“ (EBBW). Auch mit den neu geschaffe-nen drei Vollzugsreferaten gelang in dieser Zeit eine Anpassung an die veränderten Rahmenbedingungen.
Deshalb legte der stv. Landesvorsitzende Gerald Wagner sein Hauptaugenmerk auf die Darstellung der derzeitigen personellen Probleme der Eich- und Beschussverwaltung in Baden-Württemberg.
Als früherer Regierungspräsident hatte MD Hubert Wicker die Eingliederung der Eich- sowie der Beschussverwaltung in seine Behörde im Rahmen der Verwaltungsreform im Jahr 2005 begleitet und wohlwollend unterstützt. Auf Grund seiner spezifischen Kennt-nisse konnten dem Ministerialdirektor die verschiedenen Themen ohne Vorreden unter-breitet werden.
Als schwierig für die Kolleginnen und Kollegen wurde dabei von Gerald Wagner die Situ-ation der Stellenstreichungen in den letzten Jahren trotz der nachfolgenden Schaffung von sich selbst finanzierenden sogenannten Flexibilisierungsstellen beschrieben. Dadurch entstanden nämlich immer wieder Vollzugsdefizite, die das bestehende Perso-nal massiv unter Druck setzte. Sollte es zukünftig erneut zu Stellenstreichungen kom-men, ließe sich diese Situation nur dadurch verhindern, dass die Stellen der Abteilung 10 im Regierungspräsidium Tübingen erst gar nicht zur Quotenberechnung mit herangezo-gen werden. Verständnis zeigte MD Hubert Wicker sowohl für diese Problematik als auch für den mit den Neueinstellungen entstandenen Bedarf an weiteren Verbeamtungsmög-lichkeiten, insbesondere im mittleren Dienst.
Auch die Umwandlung von befristeten Stellen im operativen Bereich sah Hubert Wicker in den Fällen als sinnvoll an, in denen diese Stellen dauerhaft benötigt und nach Ablauf der Befristung erneut besetzt werden.
Die Gleichbehandlung bei den Stellenwertigkeiten im Landesbetrieb EBBW, deren Ge-genfinanzierung im Falle von Hebungen, Maßnahmen zur leichteren Gewinnung von Nachwuchspersonal und die Anwendung von Flexibilisierungsmöglichkeiten aus der Personalkostenbudgetierung auch für den Landesbetrieb waren weitere Themen, die be-sprochen wurden.
Der Ministerialdirektor sicherte die Diskussion der Themen mit den zu beteiligenden Stel-len auf Ministeriumsebene zu und veranlasste einen entsprechenden Vermerk.
Dr. Wolf Zitzmann und Gerald Wagner bedankten sich bei MD Hubert Wicker und allen Beteiligten für das konstruktive und zielführende Gespräch und die zugesagte Unterstüt-zung. Für die gute Gesprächsatmosphäre spricht auch, dass der Ministerialdirektor per-sönlich am nächsten Tag per Mail Informationen nachreichte, die am Abend zuvor nicht mehr geklärt werden konnten.

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