19.12.2011

Gesetzliche Aufgabenzuweisung nach dem Vermessungsgesetz

Die Fachgruppe Vermessung, Flurneuordnung und Landbau kurz VFL bezieht Stellung zu einer Presseveröffentlichung des BDVI Baden-Württemberg vom 27.06.2011.

In einem ausführlichen Schreiben rückt der Vorsitzende des VFL die Mitteilungen zurecht.

Dateien:
anBDVI_12072011.pdf203 Ki
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Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an

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Geschäftsstelle

Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg
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Fax 0711 / 220 14-04
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