13.02.2012

Feuerwehr - Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Freizeitausgleich liegt vor-

Wie bereits In einer ersten Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht am 29.09.2011 zum Thema „Berechnung des Freizeitausgleichs von Feuerwehrbeamten“ ein wichtiges Urteil getroffen.
Im vorliegenden Fall ging es um den Freizeitausgleich im Schichtdienst bei Feuerwehren und nicht um eine finanzielle Entschädigung der Betroffenen Feuerwehrleute.
Dies muss in weiteren Entscheidungen, welche voraussichtlich im Frühjahr 2012 getroffen werden, festgehalten werden.
Dies ist schlichtweg ein großer Erfolg der komba gewerkschaft, die in diesem Punkt nicht locker lies und den Stein ins Rollen brachte.
Im Anhang befindet sich das Feuerwehrinfo (PDF) des Bundesjustiziars Eckhard Schwill, welches wir zum downloaden bereitstellen.
Vom 23. bis 24.Februar 2012 findet in Königswinter-Thomasberg  ein Feuerwehrseminar statt an welchem Günter Wernz, Mannheim, für die Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg  teilnehmen wird. Sicherlich wird dort das Urteil wieder Thema werden, zumal der Bundesjustiziar der komba gewerkschaft, Eckhard Schwill, ebenfalls teilnehmen wird.
Wir dürfen gespannt sein und bleiben weiterhin am Ball
Urteil zum downloaden

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