05.08.2012

Feuerwehr & Rettungsdienst

Neue Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu Freizeitausgleich und Entschädigung von Feuerwehrbeamten

Das Bundesverwaltungsgericht hat erneut Grundsatzentscheidungen zum Ausgleich der Zuvielarbeit in 23 Verfahren aus Berlin und Hamburg von Feuerwehrbeamten getroffen. In diesen Verfahren wurden nun erstmals Aussagen zur finanziellen Entschädigung getroffen.
Nähere aktuelle Informationen unter www.komba.de

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Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an

info(at)btbkomba.de

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Geschäftsstelle

Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg
Ansprechpartnerin: Hélène Stauß
Am Hohengeren 12
70188 Stuttgart
Tel. 0711 / 220 14-03
Fax 0711 / 220 14-04
E-Mail: info(at)btbkomba.de
Web: www.btbkomba.de

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