06.01.2012

Fachgruppe Techniker im Strafvollzug

v.l.n.r. Volker Heim (Rottenburg), Ministerialrat Oliver Weik, Ministerialdirektorin Bettina Limperg, Bernfried Glück (Landesvorsitzender BTBkomba), Ralph Klein (Stuttgart), Lothar Schandelmeyer (Freiburg)

Vertreter der Stuttgarter Landesregierung äußerten sich zurückhaltend, wenn nicht gar ablehnend zu Forderungen und Anliegen des Technischen Werkdienstes (TIS) der Justizvollzugsanstalten von Baden-Württemberg. Das Gespräch am 16. November 2011 im Justizministerium verlief wenig erfolgreich. Umso enttäuschter reagierte der Vorsitzende der Fachgruppe Ralph Klein nach Beendigung des Gespräches.

Seitens der Landesregierung haben am Gespräch teilgenommen die neue Amtschefin des Justizministeriums Ministerialdirektorin Bettina Limperg und Ministerialrat Oliver Weik. Die Fachgruppe war durch die Kollegen Klein, Heim, Kayser, Schandelmeyer und dem Vorsitzenden der Gewerkschaft BTBkomba, Bernfried Glück vertreten.

Zu Beginn machte Bettina Limperg zunächst klar, dass es ohne Abteilung IV für das Personal im Strafvollzug im Rahmen der Dienstrechtsreform noch schlimmer gekommen wäre. Sie äußerte sich zum Thema Stelleneinsparungen jedoch gleich dahingehend, dass nun leider auch der Strafvollzug einen Einsparbeitrag von 78 Stellen bringen müsse

Oliver Weik erinnerte an das gemeinsame Gespräch im Frühjahr 2010, in dem es u.a. um die § 14a und den § 48 BVersG ging und er am Tag danach im Landtag bei der CDU Landtagsfraktion alles daran setzen musste, um eine Verschlechterung abzuwenden. Auch das Thema besondere Altersgrenze mit 62 wurde vor allem in Bezug auf einen Laufbahnwechsel in den gehobenen Dienst erörtert. Oliver Weik rechtfertigte die Altergrenze bis 67. Jedem im Werkdienst müsste klar sein, dass wenn eine ansprechende Pension gewünscht wird, bis 67 Dienst geleistet werden muss, da schon jetzt nie die vollen ruhegehaltsfähigen Dienstjahre zusammen  kommen würden um ohne Versorgungsabschlag in Pension gehen zu können.

Die Fachgruppendelegation überreichten den Vertretern des Justizministeriums das Berufsbild Werkdienst, die Gegenüberstellung der Ausbildungszeiten im mittleren Dienst und eine Gegenüberstellung eines Meisters in der freien Wirtschaft und eines Meisters im Strafvollzug.
Deutlich verwies Ralph Klein auf die erhebliche Divergenz zwischen der Entgeltzahlung in der Wirtschaft und den Verdienstmöglichkeiten im öffentlichen Dienst. „Zu unserer Überraschung ergab sich ein Minus für den Meister im Strafvollzug von über 75000 Euro!“ stellte er fest. Wenn dies den Interessenten gesagt werden würde, würde man noch weniger geeignete Bewerber finden! Dieser Sachverhalt zeigt ein weiteres Mal, dass eine Überführung in den gehoben Dienst unumgänglich ist, wenn es den Technischen Dienst in den Justizvollzugsanstalten in der bewährten Form auch in Zukunft noch geben soll.

Oliver Weik entgegnete zum Punkt längere Ausbildungszeiten, dass nicht die angegebenen 42 Monate Ausbildung für einen Lehrberuf zu absolvieren sind, sondern das es auch Ausbildungsberufe mit 36 Monaten gibt und die Zahlen daher nicht aussagekräftig sind (Ausbildungszeiten im Handwerk im Schnitt 42 Monate Quelle: Handwerkskammer Stuttgart). Des Weiteren werden die längeren Ausbildungszeiten im Werkdienst im Vergleich zu anderen Laufbahnen des mittleren Dienstes durch schnellere Beförderungen von A7 nach A8 ausgeglichen. Auch verwies er auf den besseren Stellenschlüssel gegenüber anderen im mittleren Dienst im Strafvollzug.

Im Weiteren wurden verschiedene Anfragen im Landtag zur Bewertung des technischen Dienstes im Strafvollzug erörtert. Darunter wurde auch die Frage gestellt: ob  §24 LBesGBW für alle gleich angewandt werde? Auf die konkrete Frage über den Landtag vom Januar 2011: Wie sind die Stellen im Werkdienst landesweit in den einzelnen Anstalten konkret verteilt und tatsächlich besetzt? gab es folgende Antwort: Derzeit sind mehr als 95 Prozent der zugeteilten Stellen für Beamte und Beschäftigte im Werkdienst tatsächlich besetzt. Hier entstand das Gefühl, unsere einfache Frage war vielleicht doch zu kompliziert! Auch die weitere Frage: Heben sich Beamte des Werkdienstes mit Meister- und/oder Technikerabschluss besoldungsrechtlich vom übrigen nichttechnischen Dienst heute noch ab?  wurde im Landtag wie folgt beantwortet: Nach den Vorschriften des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg ist das Eingangsamt für die Beamtinnen und Beamten des mittleren technischen Dienstes und damit auch des Werkdienstes mit A 7 um eine Besoldungsgruppe höher eingestuft als beim mittleren nichttechnischen Dienst, dessen Eingangsamt A 6 ist.


Erläutert wurden auch die Ergebnisse der Kultusministerkonferenz, in der der Bachelorabschluß dem Meister gleichgestellt wurde. Beide sind im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) in der Niveaustufe sechs zu finden. Bei diesem Vergleich, der sogar auf EU Ebene (EQR) zu finden ist, kann man getreu sagen, der Meister und Bachelor sind zwar nicht GLEICHARTIG aber mit Sicherheit GLEICHWERTIG!!! Die Niveaustufen gehen von eins bis acht, wobei hier ein weiteres mal deutlich zu sehen ist, über welche hohe Qualifikation Meister und Techniker auch im Strafvollzug verfügen und dass es hier gravierende Unterschiede gibt in der Laufbahn des mittleren Dienst. Diesem gilt es in der Besoldung zu entsprechen.

Den Vertretern der Landesregierung wurde ein Brief des Hauptgeschäftsführers Herrling des Landesbetriebes „Vollzugliches Arbeitswesen“ überreicht, aus dem hervorgeht, dass zwischen Anwärtern mit Meister/Technikerbrief und Anwärtern ohne selbiges ein Wissensunterschied vorhanden ist. „Dieser Unterschied soll nun mit vier Theorietagen im Rahmen der Praxisausbildung in den Anstalten ausgeglichen werden. Also in vier Tagen soll hier versucht werden, beide auf den Wissenstand für die Laufbahnprüfung zu bringen. Man könnte im Umkehrschluss auch sagen, alle Meister und Techniker in den Justizvollzugsanstalten von Baden-Württemberg sind ein bisschen “dumm”, da sie für diesen Wissenstand nicht vier Tage, nein in Vollzeit bis zu einem Jahr und auf Abendschule sogar bis zu drei Jahren benötigt haben. Ganz zu schweigen von den privaten finanziellen Belastungen um diesen Wissenstand zu bekommen“ resümierte Ralph Klein.

Es ergibt sich ein unakzeptables Bild, das u.a. mit der Änderung der Einstellungsvoraussetzungen im Jahre 2006 und der Änderung der Geschäftsordnung VAW zum 01.01.2010 entstanden ist. Für uns ist die Sicht der Landesregierung nicht nachvollziehbar, wenn es heißt: „eine Differenzierung zwischen Werkdienst und allgemeinen Vollzugsdienst kann nicht in Betracht kommen, um keinen „Unfrieden“ in die Anstalten zu tragen”, stellte die Delegation fest. „Wie sich wohl die Meister und Techniker im Strafvollzug vorkommen, die in Kürze eventuell einen Gesellen als Betriebsleiter vorgesetzt bekommen?“, fand keine Antwort.

In diesem Zusammenhang wurden dann auch die fehlenden A10 Stellen im Werkdienst angesprochen. Nüchtern kam die Antwort, dass es sich im Gegensatz zum stellvertretenden Vollzugsdienstleiter beim stellvertretenden Werkdienstleiter nur um eine “Urlaubsvertretung von 6 Wochen” handelt und auch keine vergleichbare Personalverantwortung wie im allgemeinen Vollzugsdienst gegeben ist. Soviel zum Thema wir sind “ein” Strafvollzug. Diese Wertung sollte sich jeder für sich einmal durch den Kopf gehen lassen.

„Anstatt sich endlich einzugestehen, dass bei diesen finanziellen Anreizen einfach nicht mehr genug qualifiziertes Personal gefunden werden kann, senkt man in einem so heiklen Bereich wie der Resozialisierung im Strafvollzug die Qualifikationen nach unten. Gewiss, das ist auch eine Lösung, die wir nicht von der Hand weisen können. Ob es allerdings die richtige Lösung in Bezug auf unseren gesetzlichen Auftrag ist, bleibt aus unserer Sicht zu bezweifeln“ stellt Ralph Klein frustriert fest.
Die geplanten Themen Kleidergeld für den Werkdienst oder die Antwort zur kleinen Anfrage im Landtag vom Januar 2011 wird beim nächsten Gespräch erörtert.

Am Gespräch mit den Vertretern der Landesregierung hat auch der Vorsitzende der neuen Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg, Bernfried Glück, teilgenommen. Er stellte in seinem Statement die neue Gewerkschaftsorganisation vor. Mit Nachdruck forderte Glück von den Vertretern der Landesregierung, dass man ja auch für was sein kann, wenn man es aktuell nicht bewerkstelligen könne. Er drängte Bettina Limperg, zu den langjährigen Forderungen der Fachgruppe Techniker im Strafvollzug Stellung zu beziehen. Eine aussagekräftige Antwort blieb leider aus!

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