30.07.2013

Ertragsbeteiligung an Flughäfen - Einigung erzielt!

Am 24. und 25. Juli 2013 hat der dbb in Offenbach die Tarifverhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) über eine Ertragsbeteiligung für die Beschäftigten an Flughäfen in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich zu Ende gebracht. Alle Flughafenbeschäftigte, deren Arbeitsverhältnis in den Geltungsbereich des TVöD BT–F fällt und am ersten des Auszahlungsmonats im Arbeitsverhältnis stehen, erhalten danach in den Jahren 2013 bis 2015 eine jährliche Ertragsbeteiligung.
 
Gestufte Zahlungen in den Jahren 2013 bis 2015
Nach schwierigen Verhandlungen ist es gelungen, ein tragfähiges Modell für die Jahre 2013 bis 2015 zu entwickeln. Maßgeblich für die Höhe der jährlichen Zahlung ist das testierte Jahresergebnis des jeweiligen Flughafens in den Vorjahren vor Ergebnisab- oder –zuführungen oder der Ausschüttung von Dividenden/Gewinnen oder sonstigen Abführungen an den/die Anteilseigner.
Der Grundbetrag der Ertragsbeteiligung beträgt danach 250 € brutto. Je nach Ergebnis des Vorjahres bzw. der Vorjahre wird dieser Betrag erhöht oder auch abgesenkt. Danach werden folgende Beträge geleistet:

•    Sind die Jahresergebnisse in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren negativ, wird nur ein abgesenkter Betrag von 100 € brutto gezahlt.
•    Ist das Jahresergebnis des Vorjahres positiv, wird ein erhöhter Betrag von 450 € gezahlt.
•    Sind die Jahresergebnisse in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren alle positiv, wird ein Betrag von 600 € gezahlt.
•    Sind die Jahresergebnisse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre alle positiv und überschreitet das Ergebnis des letzten Vorjahres zudem das im verabschiedeten Wirtschaftsplan ausgewiesene Ergebnis, wird ein Gesamtbetrag von 700 € gezahlt.
•    In allen anderen Konstellationen wird stets der Grundbetrag von 250 € gezahlt.

Nach oben
Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an

info(at)btbkomba.de

Hinweis: Am Freitag, den 19.04.2024, ist die Geschäftsstelle wegen einer Veranstaltung geschlossen!

Nach oben
Geschäftsstelle

Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg
Ansprechpartnerin: Hélène Stauß
Am Hohengeren 12
70188 Stuttgart
Tel. 0711 / 220 14-03
Fax 0711 / 220 14-04
E-Mail: info(at)btbkomba.de
Web: www.btbkomba.de

Nach oben
Nach oben
Nach oben
Entgelt- und Besoldungstabellen

Entgelt- und Besoldungstabellen

Nach oben