16.05.2013

Erörterung von Strukturthemen der Hygieneinspektoren mit Ministerin Katrin Altpeter

Am Rande einer Plenarsitzung im Landtag fand am 8. Mai ein Treffen von Vertretern der Gewerkschaft BTBkomba mit der Ministerin Katrin Altpeter MdL statt. Seitens der Fachgruppe „Hygieneinspektoren“  standen bei diesem Gespräch auf der Agenda :
1.    die Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO),
2.    die Aufnahme der Berufsgruppe in die veränderte Laufbahnordnung mit der Möglichkeit der Schaffung einer eigenen Laufbahn und
3.    eine optimierte Zusammenarbeit der für uns zuständigen Ressorts. Auf der einen Seite das Sozialministerium (SM) für Dienstaufgaben wie Infektions-, Badewasser- und Kommunalhygiene und auf der anderen Seite das Ministerium Ländlicher Raum (MLR) für die Trinkwasserüberwachung.

Nach Auffassung der Ministerin und deren Mitarbeiter, ist die APO in trockenen Tüchern und geht ihrer Vollendung entgegen. Zwischenzeitlich gibt es aber neue Entwicklungen die es geraten erscheinen lassen, die APO in zwei Punkten anzupassen. Eine dieser Entwicklungen geht von der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in München aus. Dort ist eine Erhöhung der Stundenzahl von 430 Stunden auf 600 Stunden geplant. Das hat natürlich direkte Auswirkungen auf das Curriculum. Das wird und soll ein Punkt sein, der in der Verbändeanhörung zur Sprache gebracht werden muss.
Eine zweite Entwicklung spielt sich im Bereich der Trinkwasserüberwachung ab. Dieses Thema interessierte das Sozialministerium nicht sonderlich, da die Zuständigkeit ressortmäßig beim Ministerium für den ländlichen Raum (MLR) liegt. Inhaltlich geht es um die Anerkennung der Ausbildung zur Befähigung von Proben in öffentlichen und privaten Wasserversorgungen zu entnehmen, ohne eine so genannte Grundschulung zu absolvieren.
An dieser Stelle ein kleiner Exkurs zu den Hintergründen:
Mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) im Jahr 2001 wurde in § 15 ein Passus aufgenommen, der besagte, die „erforderlichen Untersuchungen einschließlich der Probenahmen dürfen nur von solchen Untersuchungsstellen durchgeführt werden,
•    die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik arbeiten,
•    über ein System der internen Qualitätssicherung verfügen,
•    sich mindestens einmal jährlich an externen Qualitätssicherungsprogrammen erfolgreich beteiligen,
•    über für die entsprechenden Tätigkeiten hinreichend qualifiziertes Personal verfügen und
•    eine Akkreditierung durch eine hierfür allgemein anerkannte Stelle erhalten haben.“

Das hat dann zwar dazu geführt, dass die Mitarbeiter der Gesundheitsämter in das Qualitätssicherungssystem der CVUA’en eingebunden wurden, weitere Auswirkungen hatte es aber erstmal keine. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der TrinkwV gab es in der Bundesrepublik Deutschland vier nationale Akkreditierungsstellen die 2010 zur Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) fusioniert wurden.
Die novellierten Fassungen der Trinkwasserverordnungen von 2011 und 2012 haben diese Vorschrift noch etwas präzisiert, so dass wir nun die kuriose Situation haben, dass eine rein privatwirtschaftliche Organisation, die mittels Beleihung durch den Bund (Wirtschafts- und Technologieministerium) hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, also der Eingriffsverwaltung Vorschriften machen kann.
Die DAkkS wird von drei Eigentümern zu je einem Drittel getragen, der Bund ist einer dieser Anteilseigner, ebenso die Bundesländer in toto, außerdem ist der BDI mit einem weiteren Drittel im Boot. Nun entscheidet die DAkkS, welche der Ausbildungen die der Probenehmer absolviert hat, den Anforderungen genügt und welche nicht, mithin also wer eine zusätzliche Grundschulung benötigt.
Nun ergibt sich die merkwürdige Situation, dass unsere Ausbildung durch die DAkkS nicht anerkannt wird, dadurch erscheint es zunächst als bundesdeutsches Problem. Aber eine neue Entwicklung in Baden-Württemberg, führt dazu, dass die Dinge vollends verkompliziert werden. Nach längerem hin und her werden in unserem Bundesland nun von der DAkkS diejenigen Beschäftigten anerkannt, die ab dem Jahr 2009 ihre theoretische Ausbildung in der Akademie in Düsseldorf, und nur dort, absolviert haben.  Wer seine Ausbildung  früher gemacht hat, muss vermutlich auch schon nachweisen, dass damals die TW-Probenahme entsprechend enthalten waren. Das Gleiche gilt für Hygienekontrolleure, die an einer anderen Ausbildungsstätte, z. B. in Bayern waren. Das lässt das Ganze in unseren Augen zu einer föderalen Farce werden, die sich aber nahtlos dem Bürokratiemonster annähert, welches die neue Trinkwasserverordnung ja zweifellos ist.
Um diese Probleme zukünftig zu umgehen, ist die Anpassung unserer neuen APO im Anhörungsverfahren notwendig.
Das zweite Thema „Laufbahnordnung“ ist nicht minder wichtig. Sie ermöglicht eine eigene Laufbahn. Für eine mögliche Verbeamtung ist dies die wichtigste Grundvoraussetzung. Die Ministerien des Landes  sind angewiesen, Laufbahnordnungen zu entwickeln, manche Ressorts sind da schon weiter als andere. Das MLR hat z. B. für die Lebensmittelkontrolleure eine solche Laufbahnordnung auf den Weg gebracht. Zurzeit wird sie durch das Finanzministerium geprüft, wird aber vermutlich noch dieses Jahr in Kraft treten. Dann liegt für eine verwandte Berufgruppe eine solche Ordnung vor. Wir nehmen für uns in Anspruch eine ebensolche zu erhalten. Nun erhalten wir vom Landkreistag dazu ungeahnte Schützenhilfe, haben die Arbeitgeber doch festgestellt, dass es unerwarterterweise schwierig wird, ausgeschriebene Stellen neu besetzen zu können. Eine Laufbahnordnung mit einer gehaltvollen Perspektive kann dies „aufhübschen“. Wohlgemerkt wir sprechen immer noch vom mittleren Dienst.
Das Sozialministerium (SM) wird das Projekt Laufbahnordnung wohl im Laufe des Jahres 2013 in Angriff nehmen. Wenn wir die Zeichen richtig deuten, wird es wohl nach in Kraft treten der Laufbahnordnung für Lebensmittelkontrolleure losgehen.
Das dritte Thema, nämlich eine optimierte Zusammenarbeit der für uns zuständigen Ressorts könnte das schwierigste sein, obwohl es natürlich auch jetzt schon regelmäßige Kontakte zwischen den Ressorts gibt. Aber durch die verschiedenen Zuständigkeiten innerhalb eines Arbeitsbereichs ergeben sich vielfältige Schwierigkeiten, wie am Beispiel Probenahme in der Trinkwasserüberwachung zu sehen ist. Aber auch innerhalb der Ämter gibt es häufig Probleme, da der Grundsatz gilt, „alle machen alles“. Und da gibt es wiederum primär die Infektionskrankheiten. Will heißen, die Ermittlung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten duldet keinen Aufschub, da die gemeldeten Krankheiten arbeitstäglich gemeldet werden müssen. Da steht auch der Gedanke im Hintergrund Ausbrüche zu erkennen und zu bekämpfen. Aber bei der chronischen Unterbesetzung der Ämter bleiben nicht so dringend nachgefragte Arbeiten liegen.
Man sieht also, es gibt (gäbe) jede Menge Regelungsbedarf.
                                Michael Gaßner

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