28.07.2014

Entwurf einer neuen Laufbahnordnung für Hygieneinspektoren liegt vor

Das u.a. für die Gesundheitsämter fachlich zuständige Sozialministerium ordnet die Laufbahnen der Mitarbeiter im Geschäftsbereich neu. Der Entwurf wurde nun zur Stellungnahme an die Gewerkschaften und Berufsverbände versandt.
Die Fachgruppe „Hygieneinspektoren“ in der Gewerkschaft BTBkomba und der Berufsverband der Hygieneinspektoren begrüßt es, dass seitens des Ministeriums eine neue Laufbahnordnung für die Berufsgruppe der Hygieneinspektoren eingerichtet wird. Damit kommt das Ministerium einer Forderung der Gewerkschaft BTBkomba und des Verbandes nach, die Perspektiven für die Beschäftigten vor Ort zu verbessern.
Es gibt seitens der Fachgruppe allerdings noch den einen oder anderen Punkt der unsererseits kritikwürdig ist :

Perspektivlosigkeit
Das klingt jetzt zunächst paradox, ist die Einrichtung einer Laufbahn doch an sich schon eine positive Perspektive für die Angehörigen dieser Berufsgruppe. Aber, angenommen ein Anwärter beginnt in den mittleren zwanziger Jahren eine Ausbildung, wird verbeamtet und durchläuft die Laufbahn, dann erreicht er in den Jahren zwischen 40 und 50 die Endstufe dieser Laufbahn. Damit wird aber nicht berücksichtigt, dass sich einzelne Berufsangehörige noch weiterbilden könnten und wollten, z. B. zum Bachelor oder Master in Gesundheitswissenschaften. Diese Personen wären dann im schlechtesten Fall für den ÖGD verloren, da erstens kein Anreiz bestünde sich entsprechend weiterzubilden, und zweitens, wenn sich jemand weiterbildet aus dem ÖGD ausscheidet, da für derartig weitergebildete Personen kein Bedarf bestünde, weil keine Stellen vorhanden sind.
Das Landesbeamtengesetz (LBG) sieht in § 22,4 vor, dass die Ministerien Festlegungen zur Eignung für den Aufstieg und die laufbahnspezifischen Voraussetzungen für den Aufstieg bestimmen können. Damit wären dann zumindest die formalen Voraussetzungen für die Öffnung geschaffen.

Vergleichbarkeit und Gleichbehandlung
Im öffentlichen Dienst gibt es unterschiedliche Berufsgruppen, die im Prinzip das Gleiche tun und damit auch vergleichbar sind. Beispielsweise die Lebensmittelkontrolleure und unsere Berufsgruppe. Beide überwachen Betriebe (im einen Fall Lebensmittelbetriebe und in unserem Fall Trinkwasserversorgungen) und nehmen Kontrollproben (Lebensmittel und Trinkwasser). Dies ist die augenfälligste Gemeinsamkeit.

Sicher gibt es noch andere Gemeinsamkeiten
Abseits der beruflichen Gemeinsamkeiten wird dies auch an der Struktur sichtbar, die das Sozialministerium für den Entwurf gewählt hat. Die gewählte Bezeichnung lautet: „mittlerer hygienekontrolltechnischer Dienst“.
Das Ministerium Ländlicher Raum (MLR) bezeichnet die Lebensmittelkontrolleure als „mittlerer lebensmittel-technischer Dienst“, die Veterinärhygienekontrolleure werden als „mittlerer veterinärtechnischer Dienst“ genannt.
Die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) spricht zukünftig von  Hygienekontrolleuren. Das heißt, auch in der Berufsbezeichnung findet eine Angleichung statt, was an sich dann eine runde Sache und stimmig ist.
Allerdings hat die Angelegenheit einen Haken, der der Fachgruppe des Berufstandes sauer aufstößt. Für die Lebensmittelkontrolleure konnte durch Verhandlungen mit dem Landkreistag und dem Finanzministerium erreicht werden, dass die Laufbahn auf die Besoldungsgruppen A 10 und A 11 ausgedehnt wird. „Die Begründung zur Laufbahnordnung des MLR ließe sich identisch auf die Berufsgruppe der Hygieneinspektoren  anwenden“, stellt Michael Gaßner MPH fest.
„Aus Gründen der Gleichbehandlung sind unterschiedliche Regelungen für gleiche Tatbestände verschiedener Berufsgruppen und unterschiedlichen Ressorts zwingend abzulehnen“, so die Stellungnahme der Fachgruppe. Außerdem fordert sie zur Eingangsbesoldung die Eingangsbesoldung nach A 7 nach § 24 LBG.
Unter Beteiligung der Landesleitung der Gewerkschaft BTBkomba werden Gespräche und Verhandlungen mit dem Sozialministerium fortgesetzt bzw. vereinbart.
Michael Gaßner MPH

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