14.03.2011

Drei technische Verwaltungen mit gleichen oder ähnlichen Problemfeldern, erfordern eine gemeinsame Lösungsstrategie.

Politische Vorgaben führten im Jahre 2005 zur Verwaltungsreform. Durch diese wurden die ehemaligen Unteren Sonderbehörden zerschlagen und in die Landratsämter eingegliedert.

Die Reform brachte neben vielen anderen die nachfolgend aufgezählten Problemstellungen, mit denen sich unsere Fachgruppe und der BTB, auseinander setzen müssen.
Die Abmilderung und Beseitigung von Nachteilen für die Beschäftigten, für die Verwaltung allgemein und für die Bevölkerung heißt es durch politische Gespräche zu erreichen.
Aufgrund von fiskalischen Überlegungen wird in den meisten Landkreisen nur an sehr wenigen Stellen überhaupt noch technisches Personal eingestellt. Das verhindert einen homogenen Personalaufbau. Der dringend notwendige Wissenstransfer, von den Hochschulen in die Verwaltungen und die Weitergabe des Erfahrungsschatzes der älteren Generationen auf die Jüngeren, entfällt.
Dem muss dringend entgegengewirkt werden! Im Jahre 2012 ist die geforderte Effizienzrendite erbracht. Stellen die nach diesem Zeitpunkt durch Altersabgänge frei werden, müssen zwingend wieder besetzt werden.
Die Zahl der belegten Ausbildungsplätze ist, über alle Laufbahnen hinweg, seit der Verwaltungsreform 2005 stark zurückgegangen.
Ausbildung ist zum einen eine gesellschaftliche Verantwortung, zum anderen sichert sie den dringend benötigten qualifizierten Nachwuchs. Der Wissenstransfer (s.o.) darf nicht unterbrochen werden. Deshalb muss in allen Laufbahnen und allen Behörden wieder vermehrt ausgebildet werden.
Die Kolleginnen und Kollegen des technischen Dienstes werden bei den Kommunalverwaltungen nur als Zuarbeiter gesehen. Der technische Sachverstand und technische Arbeiten werden bei den Stellenbeschreibungen kaum berücksichtigt und finden nicht die nötige Anerkennung.
Durch einen stetigen Dialog müssen die Verantwortlichen auf die besonderen Aufgaben und Qualifikationen des technischen Dienstes hingewiesen werden. Weiter müssen wir deren Berücksichtigung in den Stellenbewertungen einfordern.
Durch das Vermessungsgesetz ist mit Wirkung vom 10.12.2010 gesetzlich die Aufgabenzuweisung an den freien Beruf (ÖBV) geregelt worden. Nach der Übergangsfrist am 31.12.2013 werden Anträge auf Vermessungen, von privaten Auftraggebern und Gemeinden, nur noch von ÖBV durchgeführt.
Wir treten dafür ein, dass das technische Personal weiterhin dem Beruf entsprechende Aufgaben zu erledigen hat. Den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung muss aufgezeigt werden, dass die Vermessungsverwaltung auch nach der „ad hoc Privatisierung“ im operativen Bereich Aufgaben zu erledigen hat. Diese Arbeiten bringen zwar nur zum Teil Gebühreneinnahmen, sind aber zwingend zu erledigen, da sie die Qualität und Aktualität des Liegenschaftskatasters sichern.
Die Unteren Flurbereinigungsbehörden sind mit der Verwaltungsreform zum 1. Januar 2005 in die Landratsämter eingegliedert worden. Dabei wurden den Landratsämtern auf Wunsch Grundteams zugewiesen, die einen Personalstamm von ca. 14 Kolleginnen und Kollegen hatten. Die restlichen Kolleginnen und Kollegen wurden in “Poolteams“ versetzt und an die Landratsämter abgeordnet.
Die Konsequenzen hieraus sind so unterschiedlich, wie die einzelnen Landratsämter. Jedes Landratsamt nimmt die übertragenen Aufgaben anders wahr. Die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen wird unterschiedlich bewertet. Die Ausbildung findet, trotz eindeutigem Auftrag, zum Teil nur spärlich oder gar nicht statt. Wir müssen an allen Stellen dafür werben und uns einsetzen, dass die Missstände, hervorgerufen durch die Verwaltungsreform, beseitigt werden.
Die Eingliederung der Landwirtschaftsämter in die in Landratsämter, die Personaleinsparungen und die zunehmende Übertragung von Kontroll, und Verwaltungsaufgaben haben die Beratungstätigkeit in den vergangenen Jahren in der Landwirtschaftsverwaltung stark geschwächt. Wir sind der Auffassung, dass die landwirtschaftliche Praxis nicht mit Kontrollen und Bußgeldern konfrontiert werden soll, sondern setzen uns für den beratenden und beispielgebenden Weg (z.B. durch Versuchsanlagen und Demonstrationsanlagen) ein.

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